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Die Römer besaßen keinen besonderen Ausdruck für diese Spezialisten, sondern ordneten sie unter die Bezeichnung ’Ärzte’ (medic!) mit ein. Ihr Einfallsreichtum und ihre Geschicklichkeit war schon in ältesten Zeiten recht groß, wie das Zwölftafelgesetz 450 v. Chr. belegt, das Grabbeigaben untersagte, davon aber die Verstorbenen mit Goldbrücken ausnahm (cui auro dentes iuncti erunt). Die Zahnärzte verstanden sich auch schon auf die Behandlung von Karies oder Alveolarabzessen. Ihre prothetischen Techniken bereiten heute noch Erstaunen. |
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