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Der "Spiegel" veröffentlichte in seiner Ausgabe 41/1999 die gekürzt Fassung eines Beitrags des emeritierten Professors für Urbanistik am Southern Californi Institute of Architectur, Mike Davis, in der New Yorker Zeitschrift "Gran Street", in dem der Kulturhistoriker schildert, wie die US-Amerikaner während de Zweiten Weltkrieges systematisch den Luftkrieg gegen die Zivilbevölkerung erprobten. Zie war es, mit möglichst geringem Aufwand eine höchstmögliche Anzahl gegnerische Zivilisten zu töten, hier vorzugsweise deutsche Arbeiter sowie ihre Wohnungen zu vernichten.
Galt bisher die Ansicht, den unterschiedslosen Luftkrieg gegen die Zivilbevölkerun habe vor allem die britische Royal Airforce betrieben, so ist durch die neue Enthüllungen bewiesen, daß die Amerikaner schon frühzeitig genau das gleich beabsichtigten und im großen Umfang erprobten.
Der Nürnberger Gerichtshof der Siegermächte erhob 1946 gegen die deutsche Staats- un Wehrmachtsführung Anklage u. a. wegen des Begehens von Kriegsverbrechen: dazu gehörte ausdrücklich "Verletzungen des Kriegsrechts und der Kriegsbräuche", wie etw "mutwillige Zerstörung von Märkten und Dörfern", und, generalisierender wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". In den Erläuterungen wird daz gerechnet die "Ermordung ... der Zivilbevölkerung von Beginn oder während de Krieges". Das Kriegsrecht und die Kriegsbräuche wurden in der sowohl vo Großbritannien und den USA als auch vom Deutschen Reich unterzeichneten Haage Landkriegsordnung festgelegt. Darüber hinaus sind die "allgemeinen Grundsätze de Kriegsrechtes" von Bedeutung, wonach militärische Kampfhandlungen direkt nur gege Kombattanten, Quasi-Kombattanten (zum Beispiel Rüstungsarbeiter während ihre beruflichen Tätigkeit) und militärische Objekte gerichtet werden dürfen. Um s erstaunlicher ist, wenn man nun feststellen muß, daß die deutschen Politiker un Militärs nicht angeklagt wurden wegen der deutschen Luftbombardements auf offene Städte An sich war das zwar von den interalliierten Verantwortlichen zunächst vorgesehen worden doch verhinderte das der Hauptankläger der USA, Robert H. Jackson, mit dem Argument "Dieses Thema wäre einer Aufforderung zur Erhebung von Gegenbeschuldigunge gleichgekommen, die in dem Prozeß nicht nützlich gewesen wären" ei treffliches Beispiel dafür, daß dieser Prozeß nichts war als eine Rache- un Propaganda-Aktion. Denn es war durchaus den damaligen Juristen klar, daß de unterschiedslose Luftkrieg gegen die Zivilbevölkerung ein Kriegsverbrechen darstellt. Un eben dieses Kriegsverbrechen wurde von den US-Amerikanern mit großem Aufwand vorbereite und planmäßig durchgeführt.
Im Spiegel-Artikel wird geschildert, wie 1943 das US-Korps für chemisch Kriegsführung im US-Bundesstaat Utah genaue Nachbauten Berliner Mietskasernen errichte ließ, an denen die Einäscherung deutscher Städte geübt werden sollte. Beim Nachba deutscher Straßenzüge half der aus Deutschland emigrierte, heute gefeierte Architek Erich Mendelsohn, der aufgrund seiner langjährigen Bautätigkeit in Deutschland übe genaue Kenntnisse deutscher Bauweise verfügte. Auch in den Einrichtungen wurde deutsch Wohnkultur nachgeahmt; man beschaffte sich Möbel in der damals typischen Bauweise ebens wie deutsche Bettwäsche und Gardinen, um festzustellen, auf welche Weise sie a leichtesten in Brand zu setzen waren.
So entstand das "German Village", von dem heute noch einige Häuser auf de Armee-Gelände "Dugway Proving Ground" stehen. So baute man die typische Mietskasernen Berliner Arbeitergebiete nach jenen am dichtesten besiedelte Arme-Leute-Vierteln, deren Vernichtung die meisten Toten verursachten. Auf dies "deutschen" Wohnviertel flogen dann die amerikanischen Bomber ihre Probeangriff mit Brand- und Sprengbomben.
Immer wieder mußte das "German Village" aufgebaut werden, um für weiter Übungen zur Verfügung zu stehen. Nachdem man fleißig geübt hatte, konnten dann die US-Flieger daran gehen, wie der "Spiegel" schreibt, "Berlins rote Industriearbeiter-Gürtel anzugreifen"; so wurde der Wedding fast völlig in Schut und Asche gelegt nach der Devise des US-Präsidenten Roosevelt, der lau "Spiegel" im August 1944 erklärt habe: "Wir müssen hart mit Deutschlan umgehen, und ich meine die Deutschen, nicht nur die Nazis. Entweder müssen wir da deutsche Volk kastrieren oder ihm so eine Behandlung verpassen, daß es nicht weite Nachwuchs zeugen kann, der dann immer so weitermachen will wie in der Vergangenheit."
Nach Churchills Plan sollten im Februar 1945 etwa 2000 britische und amerikanisch Bomber in einem Großangriff auf Berlin, Leipzig und Dresden 200 000 Deutsche töten Roosevelt stimmte zu, doch starteten dann nur 900 Bomber. Die Ergebnisse der sorgsame Vorbereitungen trugen dann ihre grausigen Früchte: Der Massenmord von Siegern war dami legalisiert
Michaela Weiser
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