|
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen - so beginnt die Präambel unseres Grundgesetzes. Dieses Bewußtsein scheint den Deutschen im 21. Jahrhundert mehr und mehr abhanden zu kommen, zumindest was Gott betrifft. Diese unselige Entwicklung wurde wieder einmal deutlich am Tag der Kanzlerwahl. Bei der Vereidigung des neuen Kabinetts war das altvertraute "So wahr mir Gott helfe" zu selten zu hören. Vor vier Jahren, bei der Erstauflage des rot-grün en Bündnisses, hatte die Hälfte der Eid-Genossen, angeführt vom Kanzler und seinem Vize, auf die religiöse Beteuerungsformel verzichtet; diesmal mochten Schröder und fünf seiner Minister der Hilfe Gottes nicht trauen.
Das Argument, die Benutzung der Formel sei jedermanns Privatsache, ist nicht stichhaltig. Die Bundesrepublik Deutschland ist, wie aus der oben zitierten Grundgesetz-Präambel ersichtlich, ein Gemeinwesen, das sich an den aus christlichem Geiste gewachsenen Grundwerten orientiert. Auch wer nicht gläubig oder Mitglied einer Kirche ist, kann sich dieser abendländisch-christlichen Grundordnung nicht entziehen. Und wer als Spitzenpolitiker Verantwortung für die Gestaltung des Miteinanders in diesem Lande trägt, hat auch die Pflicht, bei entsprechender Gelegenheit auf die Wurzeln zu verweisen.
Freilich fällt es schwer, die roten und grünen Minister, die beim Amtseid auf Gottes Hilfe verzichteten, wegen dieser Haltung zu kritisieren, wenn man sieht, wie an ganz anderer Stelle die Dämme zu brechen beginnen. Gemeint ist die Deutsche Bischofskonferenz, die auf ihrer jüngsten Vollversammlung "Leitlinien für multireligiöse Feiern", erarbeitet von ihrer Liturgiekommission, zustimmend zur Kenntnis nahm.
Danach sollen künftig die herkömmlichen christlichen Gottesdienste bei nahezu allen öffentlichen Anlässen von solchen "multireligiösen Feiern" verdrängt werden: bei Katastrophen und Unglücksfällen, bei der Einweihung von öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden sowie generell beim "Zusammensein von Mitgliedern verschiedener Religionen u. a. in Schulen und Krankenhäusern". Also nahezu ausnahmslos im gesamten öffentlichen Leben!
Ablaufen sollen diese Multikulti-Ersatzgottesdienste so, daß sich kein einer anderen Religion angehörender Teilnehmer "angegriffen" fühlt. Nun fühlt sich aber der gläubige Muslim "angegriffen", wenn etwa der Dreifaltige Gott angerufen oder Jesus Christus als Sohn Gottes verehrt wird. Diese und viele andere Kernaussagen der christlichen Glaubenslehre dürften also in "multireligiösen Feiern" nicht mehr vorkommen.
Das Motiv der Bischöfe, diesen Leitlinien zuzustimmen, mag gutgemeinte Toleranz sein. Muslime neigen allerdings eher dazu, solche "Toleranz" als Schwäche zu verstehen, die auszu- nutzen sie für ihr gutes, da ihnen von Allah verliehenes Recht halten. Schon aus diesem Grunde würden sie auch nie auf die Idee kommen, in den von ihnen dominierten Ländern Toleranz gegenüber Andersgläubigen zu üben.
Politikern wie Kirchenfürsten ist zu empfehlen, statt weltanschaulicher Beliebigkeit und "multireligiöser" Anbiederei Klarheit und Selbstbewußtsein zu demonstrieren - gerade auch, wenn es um Gott geh |
|