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Es bleibt dabei: Ausländer werden von der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung bevorzugt versorgt, auf jeden Fall besser als deren deutsche Mitglieder. Der Sprecher des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen und der stellvertretende Direktor der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland (DVKA), Dirk Ziesmer, verkündeten, die bisherige Regelung werde beibehalten, nach der die in der Türkei und den Staaten des ehemaligen Jugoslawien lebenden Familienangehörigen samt den Eltern mitversichert sind, wenn ein in Deutschland lebender Türke oder Kroate oder Mazedonier oder Slowene in der Bundesrepublik krankenversichert ist, gleichgültig, ob er hier arbeitet oder arbeitslos oder Sozialhilfe-Empfänger ist. So ist es in dem zwischen Deutschland und jenen Ländern vor Jahren vereinbarten Sozialversicherungsabkommen geregelt und so soll es bleiben.
In der letzten Zeit waren diese seltsamen Regelungen, die schon längst bestehen, der Öffentlichkeit bekannt geworden. Kritische Medien hatten die Tatsache ans Licht gebracht und gefragt, wie man die Bevorzugung ausländischer Versicherter erklären könne, zumal das deutsche Krankenversicherungssystem finanziell am Ende ist.
Die Verantwortlichen wehren sich, indem sie zunächst die Kritiker diffamieren: Das Thema werde "aus der rechten Ecke an die Oberfläche gespült". Man wolle "in fremdenfeindlicher Absicht" den Eindruck erwecken, "Ausländer beuteten das hiesige System aus".
Nun hat die Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach (CDU) im Bundestag verlangt, die Sonderregelung für Ausländer sei abzuschaffen. Schließlich würden auch die Eltern deutscher Versicherter nicht über ihre Kinder mitversichert.
Die für diese Regelung Verantwortlichen schmettern die Forderung auf Gleichstellung der Ausländer mit Deutschen ab. Es seien ja nur maximal zehn Prozent der in Deutschland versicherten Türken, für die die deutschen Krankenkassen regelmäßig Beiträge ihrer Mitglieder an die Familienangehörigen in der Türkei überweisen. Genaue Zahlen allerdings will man nicht bekanntgeben. Nach einer Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sind im Rahmen dieser ungewöhnlichen Regelung im Jahre 2000 insgesamt 7,1 Millionen Euro für die Behandlung von Angehörigen in der Türkei in jenes Land überwiesen worden, 208.000 Euro nach Serbien-Montenegro, 367.000 Euro nach Mazedonien, 1,32 Millionen Euro nach Kroatien und 545.000 Euro nach Slowenien, alles in allem nahezu zehn Millionen Euro. "Das fällt bei den Summen, die die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr ausgibt, kaum ins Gewicht", so ein Sprecher des Bundesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkassen.
Die Kritiker dieser großzügigen Regelung zu Lasten der deutschen Beitragszahler werden beschuldigt, sie wollten Vorurteile gegen unsere türkischen Mitbürger schüren, obgleich Zielscheibe der Kritik natürlich nicht die Türken sind, sondern die Bundesregierung, die solche Regelung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Krankenkassen getroffen hat. Die weiteren Begründungen für die deutliche Bevorzugung ausländischer Versicherter ist bemerkenswert:
Die Arzt- und Krankenhauskosten seien in der Türkei und in den Ländern des Balkan niedriger als in Deutschland. Wir sollten froh sein, daß die Angehörigen nicht nach Deutschland kommen und sich hier behandeln lassen. Dann müßten die Kassen noch viel tiefer in die Taschen greifen. Mit einer solchen Begründung kann man neben den in der Türkei lebenden Eltern auch noch die Onkel und Tanten, Nichten und Neffen des in Deutschland lebenden Versicherten einschließen. Und Länder mit niedrigeren Arztkosten als in Deutschland gibt es eine Menge. Da tut sich ein weites Feld für die deutschen Sozial-Außenpolitiker der Regierung und Opposition auf. Und die Deutschen bezahlen alles. Wir haben s ja.
Ungerechte Sonderregelung: Auch die Verwandten in der Türkei können über die in Deutschland lebenden Kinder mitversichert werden. |
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