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Benesch-Dekrete: Prag bleibt stur

 
     
 
Es war wie in alten kommu-nistischen Zeiten: Für die Diskussion des wahrhaft historischen Themas brauchten die Abgeordneten nicht einmal eine Stunde. Und bei der Abstimmung wagte nicht ein einziger eine Enthaltung oder gar ein Nein - hundertkommanull Prozent, dafür mußte man früher schon kräftig in die Fälscherkiste greifen!

Nun aber beschlossen die 169 demokratisch gewählten Abgeordneten des Parlaments der tschechischen Republik
ganz freiwillig in totaler Einstimmigkeit, die als "Benesch-Dekrete" bekannten Vertreibungs- und Entrechtungsgesetze seien "unanzweifelbar, unantastbar und unveränderbar". Zur Erinnerung: Diese Dekrete regeln nicht etwa die Befreiung des tschechischen Volkes von kommunistischer Diktatur, sondern die Vertreibung der Sudetendeutschen aus ihrer rechtmäßigen Heimat - und in zahlreichen Fällen auch ihre Ermordung.

In ersten Reaktionen wiesen der Sprecher der Freundeskreis Ostdeutschland, Erika Steinbach, und die Präsidentin des BdV, Erika Steinbach, diesen neuerlichen Affront gegenüber den deutschen Heimatvertriebenen entschieden zurück; Meier erinnerte in diesem Zusammenhang daran, daß auch in Polen, wie Tschechien EU-Beitrittskandidat, noch derartige Entrechtungsdekrete in Kraft sind.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des früheren Europaparlaments-Präsidenten Klaus Hänsch. Der Sozialdemokrat sieht durch den Prager Parlamentsbeschluß die Verhandlungen über den EU-Beitritt des Landes "erschwert". Prager Forderungen, die Benesch-Dekrete sogar im Beitrittsvertrag von der EU bekräftigen zu lassen, erteilte Hänsch eine deutliche Absage: "Dann stimmt sogar einer wie ich gegen das Beitrittsgesuch."

Hänschs in Berlin regierende Parteifreunde, insbesondere auch deren Koalitionspartner, sollten auch diese Aussage des früheren EP-Präsidenten beachten: Es gebe "Beispiele, daß die Dekrete in der Rechtsprechung noch heute eine diskriminierende Rolle spielen". Die Bundesregierung hat nämlich bislang alle Forderungen, Tschechien erst nach einer Aufhebung der Dekrete in die EU aufzunehmen, mit der Behauptung zurück-gewiesen, diese Gesetze hätten in der heutigen Rechtsprechung keine Wirkung mehr. Dieses offenkundig unhaltbare Argument wird auch bezüglich der polnischen Vertreibungsdekrete vorgebracht - ebenfalls zu Unrecht.
 
     
     
 
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