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Die Anerkennung der sowjetischen Enteignungen zwischen 1945 und 1949 war keinesweg eine zwingende Voraussetzung für die Zustimmung der Sowjetunion und der damalige DDR-Regierung zur deutschen staatlichen Vereinigung von 1990. Das stellte jetzt de frühere parlamentarische Staatssekretär im Amt des DDR-Ministerpräsidenten, Günte Krause, in einer eidesstattlichen Erklärung fest. Gerade dies aber hatten sowohl die alt Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl als auch die neue unter Kanzler Gerhar Schröder immer wieder behauptet. Krause war neben dem Ministerpräsidenten Lothar d Maizière der maßgebliche Verhandlungsführer für die Verhandlungen mit de Bundesregierung seitens der DDR. Nach Krauses Erklärung sei ihm von einer sowjetisch e Vorbedingung "nichts bekannt".
Aufgrund dieser Behauptungen einzelner Mitglieder der Bundesregierung hat aber de Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes seinerzeit unter Leitung des heutige Bundespräsidenten Roman Herzog eine Entscheidung getroffen, die eine Reihe vo Verfassungsbeschwerden betroffener Enteigneter zurückgewiesen hatte. In dem Urteil heiß es, die Bundesregierung habe auf jene Bedingungen, die die Sowjetunion und die DDR ih gestellt hätten, eingehen dürfen, weil dies für die staatliche Vereinigung ein notwendige Voraussetzung gewesen sei.
In der vorausgegangenen mündlichen Verhandlung, zu der Krause merkwürdigerweise nich gebeten worden war, hatte der damalige Justizminister Klaus Kinkel am 22. Januar 199 behauptet, sowohl die Sowjetunion als auch die DDR hätten dies zur Voraussetzung gemacht Im gleichen Sinne äußerte sich der damalige Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Diete Kastrup: Am 13. und 14. Juni 1990 habe er Gespräche mit dem damaligen Parlamentarische Staatssekretär Günter Krause geführt, nach denen schließlich die "Gemeinsam Erklärung" veröffentlicht worden sei, in der die "Unumkehrbarkeit" de sowjetischen Enteignungen zum Bestandteil des Einigungsvertrages gemacht wurden.
Daß diese "Unumkehrbarkeit" der Enteignungen, eine Behauptung de Bundesregierung, eine Forderung der DDR-Verhandlungsseite gewesen sei, wies Krause als "unrichtig" zurück. Lediglich das "Heimatrecht" der inzwischen dor ansässigen Siedler sollte festgeschrieben werden.
Damit fällt auch die zweite Voraussetzung für das Verfassungsgerichtsurteil von 199 fort, da bereits im März 1998 der im Jahre 1990 regierende sowjetische Staatschef Michai Gorbatschow festgestellt hatte, daß dies auch von der Sowjetunion nicht zu eine Vorbedingung der deutschen Einheit gemacht worden sei.
Mit diesen beiden Erklärungen stehen damit nicht nur Kohl, Kinkel und Schäuble in Ruch, die Unwahrheit gesagt zu haben, sondern auch das Urteil de Bundesverfassungsgerichtes ist damit auf einer Grundlage gefällt worden, die nicht de Wirklichkeit entspricht. Inzwischen hat der Vorsitzende des Ersten Senats de Bundesverfassungsgerichts, Hans Jürgen Papier, erklärt, das Verfahren böte Anlaß zu einer Revision der in den letzten Jahren immer mehr erschütterte "Bodenreformentscheidungen".
Daß hier neue Wege beschritten werden, deutete jüngst auch ein Urteil de Bundesverwaltungsgerichts an. Es entschied, "daß Vermögenswerte, die in de sowjetischen Besatzungszone durch Organe der Besatzungsmacht selbst enteignet oder sons entzogen wurden, an die früheren Eigentümer zurückzugeben sind, wenn diese durch die zuständigen russischen Behörden nach dem russischen Gesetz über die Rehabilitierung vo Opfern politischer Verfolgung rehabilitiert worden sind".
Es scheint, als ob die Gerichte sich den "politischen Notwendigkeiten" zu entziehen beginnen und sich über ihre eigentliche Aufgabe wieder klarer werden: Recht zu sprechen. |
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