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Ihre vierte Mitgliederversammlung hat die "Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum e.V." am 7. und 8. Oktober im alten Kraftwerkskomplex der Preussen-Elektra in Borken (Hessen) abgehalten. Dort hat die Organisation von Enteignungsopfern und Geschädigten diktatorischer Herrschaft in Deutschland, ein Zusammenschluß aus 14 Aktionsgruppen, eine Heimstätte gefunden.
Trotz unterschiedlicher Interessen und Rechtsstandpunkte im Einzelfall zeigten die 150 Teilnehmer ein gewachsenes Solidaritätsbewußtsein in der Verfolgung ihrer Ziele, die in der neugefaßten und erweiterten Satzung definiert wurden: Wiedergutmachung des von der kommunistischen Herrschaft begangenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Unrechts. Dazu gehört die Aufklärung über das Ausmaß des Unrechts, die Methoden der Täter, die juristische Aufarbeitung der Sachverhalte und die Rehabilitierung der Opfer. Ausdruck dieser Einigkeit war auch die fast einmütige Wiederwahl des Vorsitzenden, Manfred Graf von Schwerin, und seines Stellvertreters, Polizeidirektor Manfred Kittlaus, Leiter der Berliner Zentralen Ermittlungsstelle. An die 5000 Kontaktadressen zeigen die Vielzahl der zu betreuenden Fälle und die Teilnahme von Abgesandten aus Slowenien und Frankreich die Reichweite der Arbeit der Borkener Zentrale.
Den organisatorischen Regularien ließ ARE eine als Programmtag bezeichnete Vortragsreihe folgen, um über den Forschungsstand über das Ausmaß des DDR-Unrechts und die prinzipiellen Aspekte des gegenwärtigen Standes der juristischen Auseinandersetzung mit der Bundesregierung und den Gerichten zu informieren.
Namhafte Wissenschaftler wie die Professoren Schachtschneider und Konrad Löw und erfahrene Praktiker wie die Rechtsanwälte Metzner und Raumer oder der Unternehmer Max Neder zeigten in ihren Referaten die Aspekte der heutigen Situation: in der Rechtsprechung zum DDR-Unrecht, bei der Durchsetzung von Restitutionsansprüchen und über den Grad der Unterwanderung der Verwaltung in den neuen Bundesländern mit alten SED-Kadern. Für die Zukunft ist mit brisanten Auswirkungen von neuen Erkenntnissen über die Bodenreform zu rechnen, die von der Erlanger Zivilrechtlerin Dr. Beate Grün und dem Landwirtschaftsexperten Jörg Lange aus Sachsen-Anhalt vorgetragen wurden: Die Juristin weist nach, daß das durch die Bodenreform zugeteilte Neubauernland prinzipiell vererbbares Eigentum war und wirft den Gerichten Nachlässigkeit in der Ermittlung des Sachverhaltes vor. Lange weist Dokumente von 1947 vor, in denen gutachtlich für die mecklenburgische Landesregierung die rechtliche Unmöglichkeit des Enteignungsvorganges bei der Bodenreform festgestellt wurde.
Das Thema Bodenreform, Kernstück der Aufarbeitung, ist noch lange nicht erledigt. Die ARE hofft, daß sich der Rechtsstandpunkt der Europäischen Kommission in Enteignungsfragen noch verändernd auf die deutsche Rechtspraxis auswirken wird.
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