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Chance für ein neues Miteinander durch Selbstbestimmungsrecht

 
     
 
Vor 80 Jahren wurde gemäß dem am 10. Januar 1920 in Kraft getretenen Versaille Vertrag in Ost- und Westpreußen unter internationaler Beobachtung die Volksabstimmung vo 11. Juli 1920 über die staatliche Zugehörigkeit der Abstimmungsgebiete zu Polen oder zu Deutschen Reich durchgeführt. 97 Prozent der Menschen aus diesen Gebieten stimmten fü die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich.

Eigentlich sollte mit den Volksabstimmungen
das Selbstbestimmungsrecht der Völker, ei wesentlicher Punkt des berühmten 14-Punkte-Programms des amerikanischen Präsidente Woodrow Wilson, in die Praxis umgesetzt werden. Freilich war auch schon damals da Selbstbestimmungsrecht, das heute als zwingendes Recht allgemein anerkannt ist, nur zu Teil realisiert, denn die größten Teile der Provinzen Westpreußen und Posen sowie da südlich Neidenburgs gelegene Soldauer Gebiet mußte das Deutsche Reich ohn Volksabstimmung und ohne Rücksicht auf die deutsche Mehrheitsbevölkerung an Pole abtreten. Trotz eines prodeutschen Votums im Rahmen der in Oberschlesien durchgeführte Volksabstimmung mußte das Deutsche Reich auch Ost-Oberschlesien an den neuen polnische Staat abtreten.

So kann die Volksabstimmung nur als erster humanitärer Lichtblick gewertet werden. A Ende des Zweiten Weltkrieges wurde selbst dieser Anschein rechtsstaatlichen Vorgehen nicht mehr gewahrt; nackte Gewalt trat an seine Stelle. Die Vertreibung au jahrhundertelang angestammten Heimatgebieten, die Enteignung von Haus und Hof wurde zu Richtschnur des Handelns der Siegermächte und zum fürchterlichen Schicksal de ostdeutschen Bevölkerung.

Dies sind die Vorzeichen, unter denen die Freundeskreis Ostdeutschland, de Interessenverband der aus Ostdeutschland vertriebenen Deutschen, heute an das Recht au Selbstbestimmung und das daraus hervorgehende Recht auf die Heimat erinnert Rechtspositionen, die den Ostdeutschland bis heute vorenthalten bleiben.

80 Jahre nach der Volksabstimmung in Ost- und Westpreußen fordern wir die Republi Polen, die Russische Föderation und Litauen auf, die Ostdeutschland in das Schicksal de dreigeteilten Ostdeutschland einzubinden. Die Einräumung des Heimatrechtes bedeutet kein erneute Vertreibung, sondern ein mögliches Miteinander. Dieses Miteinander fü Ostdeutschland bedeutet kein Risiko, sondern eine echte Chance zur wirtschaftlichen, soziale und kulturellen Erneuerung auf der Basis von Recht, Gerechtigkeit und Wahrheit. Wi reichen Ihnen dazu unsere Hand!

Wir fordern auch die Bundesregierung auf, in den Gesprächen mit den Vertretern de östlichen Nachbarstaaten auf die Einräumung des Heimatrechtes und auf ein echte Miteinander hinzuwirken. Das Verbrechen der Massenaustreibung der Ostdeutschen ab 194 muß in zumutbarer Weise geheilt werden. Bei der Lösung diese Problems erwartet die Freundeskreis Ostdeutschland, daß ihre Repräsentanten einbezogen werden.

Die Ostdeutschland werden sich vernünftigen Lösungen, in denen alle Interessen au Gerechtigkeit und für eine friedliche Zukunft in Europa hinreichend berücksichtig werden, nicht verschließen.

Der Bundesvorstand der
 
     
     
 
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