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Was unternimmt der Staat eigentlich zum Schutz seiner Jugend? Nach dem blutigen Überfall eines 18jährigen auf die Realschule in Emsdetten geht an dieser Frage kein Weg mehr vorbei: Der junge Waffennarr war ein fanatischer Computerspieler - er bevorzugte Gewaltspiele wie "Counter-Strike", in denen das Töten zelebriert wird. Was muß noch geschehen?
Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wetterte, es sei unerträglich, daß Spiele in den Handel gelangen könnten, die brutaler als die indizierten Vorgänger seien. Ein wirksamer Jugendschutz könne offenbar nur erreicht werden, wenn besonders schädliche Computerspiele nicht mehr hergestellt oder der Zugriff für Jugendliche erheblich erschwert werde. Unterstützung bekommt Schönbohm dieses Mal aus den Fraktionen der Großen Koalition in Berlin. Die Innen-Experten Wolfgang Bosbach (CDU) und Dieter Wiefelspütz (SPD) meinten, der Gesetzgeber müsse jetzt die Sache prüfen und "endlich handeln".
Nur die Grünen weigern sich, Killerspiele verbieten zu lassen. Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck meinte, Verbotenes sei für Jugendliche besonders reizvoll; die Forderungen nach einem Verbot seien "einfältig".
Aus dieser Ecke ist keine Abhilfe zu erwarten, schließlich verantwortet die rot-grüne Regierung die unzulängliche Novelle zum Jugendschutzgesetz von 2003. Nach diesem Gesetz kümmert sich nicht etwa die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften um die Beurteilung der Computerspiele, sondern die "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK). Die USK wird von dem "Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e. V." in Berlin getragen. Die Spielehersteller können gegen Gebühr ihre Produkte von der USK nach Altersklassen einstufen lassen - von "Jugendfrei" bis "Keine Jugendfreigabe". Eltern werden in der Regel mit diesen Altersangaben nicht viel anfangen können, weil sie nicht ahnen, worum es in diesen Spielen geht. So beschrieb ein Spielekenner in der "Zeit" den Ablauf von "Backyard Wrestling", es ist grauenhaft: "Du mußt deinen Gegner mit allen Mitteln ausschalten. Benutze alle herumliegenden Gegenstände als Waffen. Sei kreativ: Treibe ihm eine Bohrmaschine in den Kopf, benutze den Tacker, um ihn außer Gefecht zu setzen, drücke ihn auf den glühend heißen Ofen. Verletze ihn mit einem Kantenschneider, tauche seinen Kopf in heißes Frittierfett! Am Ende winkt dir eine Million Dollar Belohnung." Das Spiel ist übrigens nach dem geltenden Recht frei ab 16 Jahren. Begehrte Computerspiele werden aber, wie der bekannte Kriminologe Christian Pfeiffer herausfand, oft jüngeren Kindern zugänglich gemacht.
Pfeiffer und sein "Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen" hatten die Verheerungen in den Köpfen der Kinder durch Computerspiele nachweisen können, besonders durch die äußerst negativen Leistungen in der Schule.
Kritiker werfen der USK und ihrem Trägerverein eine zu enge Beziehung zu den Herstellern vor. Computerspiele werden in der Regeln von externen Prüfern bewertet, die zur Szene gehören. |
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