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Enteigneter erhält sein Land zurück

 
     
 
Ein Betroffener der sogenannten "Boden- und Industriereform" in der damaligen sowjetischen Besatzungszone hat es geschafft, erfolgreich beim Bundesverwaltungsgericht die Rückgabe seines Eigentums einzuklagen. Nach einer Pressemitteilung der Kanzlei von Raumer war nach Meinung der Richter selbst eine Aufsiedlung im Rahmen der "Bodenreform" kein Hindernis für die Rückgabe.

Der Geschädigte erhält nun alle Flächen zurück, die im Zuge der "Boden- und Industriereform" 1945 bis 1949 konfisziert und teilweise mit "Neubauern" aufgesiedelt wurden. Im Zuge der sogenannten "schwarzen Enteignungen" unter der Regierung Kohl
war das "Neusiedlerland" nach der Wiedervereinigung entschädigungslos eingezogen worden.

Für Rechtsanwalt Stefan von Raumer ist die Entscheidung "von grundsätzlicher Bedeutung, weil die BVVG sich in einer Vielzahl von Fällen einer Rückgabe land- und forstwirtschaftlicher Flächen entgegengestellt hat, in denen es damals zu einer solchen Aufsiedlung gekommen war".

Die BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH), ein Immobiliendienstleister, der im Auftrag des Bundes in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ehemals "volkseigene" Ländereien, Gewässer und Gebäude privatisiert, wird nun alle diese Flächen herausgeben müssen.

Der Kläger war zuvor mit seiner Klage bei dem zuständigen Vermögensamt gescheitert, weil er als "normaler Bodenreform-Enteignungsfall" angesehen wurde. Eine neuerliche Überprüfung durch seinen Anwalt führte aber zu einer Rehabilitierung des Klägers in Mos-kau, da die Konfiskationen in diesem Falle durch ein sowjetisches Militärtribunal erfolgt waren.

Insgesamt gibt es rund 60000 derartige Urteile sowjetischer Militärtribunale (SMT). Laut Rechtsanwalt Stefan von Raumer "wissen oft bis heute die Erben der Verurteilten nicht, daß es ein solches Urteil gab, weil viele damalige Eigentümer auch zum Tode verurteilt und erschossen wurden und damit für viele Familien ungeklärt verschwanden".

In all jenen Fällen, in denen die Opfer ohne Verfahren und Urteil enteignet, vertrieben oder ermordet wurden, besteht nach derzeitiger Rechtspraxis keine Chance auf Rückgabe.

Dies gilt sowohl für die Betroffenen selbst wie auch für ihre Erben. Für Stefan von Raumer ist dies ein klarer Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Joseph Miller-Aichholz
 
     
     
 
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