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Auch in diesem komplizierten und historisch belasteten Fall hat die Justiz nur nach Schema F entschieden: Die 57jährige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt, zu fünfmal lebenslanger Haft verurteilt, kommt schon in wenigen Tagen frei. Sie war an den Mordanschlägen auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und den Bankier Jürgen Ponto maßgeblich beteiligt, vor allem an der Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich bei seiner Entscheidung, die Strafe nach 24 Jahren zur Bewährung auszusetzen, von den üblichen Gepflogenheiten der Vollzugskammern leiten lassen, nämlich allein das Verhalten der Gefangenen zu beurteilen. Die Erwartungen von Opfern, ihrer Angehörigen und der Gesellschaft nach einer gerechten oder angemessenen Strafe werden übergangen. Straftäter kommen in Deutschland billig davon. Für diese Art der Rechtspflege bringen die Bürger wenig Verständnis auf, Täter jeder Art bei erster Gelegenheit laufen zu lassen.
Mohnhaupt, "Chefin" der zweiten RAF-Generation, kann es jetzt als Terroristin im Vorruhestand angehen lassen wie sie will. Für die meisten Menschen und erst recht für die Hinterbliebenen ist der Gedanke unerträglich, wenn sie jetzt dank gerichtlicher Großzügigkeit mit Buchveröffentlichungen oder Auftritten in Fernseh-Talkshows richtig Kasse machen sollte - paßgenau zum 30. Jahrestag des blutigen |
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