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Freilassung

 
     
 
Mittels der manumissio gab man einem Sklaven den rechtlichen Status eines Freigelassenen (libertinus, libertus). Diese Freilassung konnte auf dreierlei Weise geschehen: per vindictam (durch den Stab), ein Scheinprozeß, bei dem ein Bürger in Gegenwart eines Magistraten , des Herrn und des Sklaven diesen mit dem Stab am Kopf berührte und erklärte: „Mit diesem Worte erkläre ich dich für frei“; censu (durch den Census ), wobei der Herr seinen Sklaven in die Censusliste eintragen ließ; per testamentum (durch testamentarische Verfügung) konnte ein Sklave gleich nach dem Tode seines Herren oder durch einen Erben freigelassen werden.

Im Verlaufe einer zeremoniellen Handlung trug der Freigelassene gelegentlich die phrygische Mütze als Zeichen seiner Freiheit. Er trug künftig Namen und Vornamen seines ehemaligen Herrn, und sein Sklavenname wurde zum Beinamen: So wurde Tiro, der Freigelassene Ciceros , Marcus Tullius Tiro genannt. Dennoch genoß der Freigelassene nicht alle Rechte eines Bürgers: Er durfte keine Freigeborene ehelichen, war nicht wählbar, und auch wenn er in einer der vier städtischen Tribus eingetragen war, konnte er praktisch an einer Abstimmung nicht teilnehmen. Bis zur Zeit des Marius durfte er nicht in der Legion dienen und sein ehemaliger Herr blieb sein patronus . Die Kinder der Freigelassenen galten allerdings als Freigeborene. Um die Zahl der Freilassungen zu begrenzen, schränkten Gesetze die Bedingungen ein, unter denen ein Herr seine Sklaven freilassen durfte.

Zur Kaiserzeit entwickelte man eine andere Art der Freilassung, indem man ein niederes Bürgerrecht verlieh. Obschon sie von der noblen Gesellschaft auf Distanz gehalten wurden, hatten die Freigelassenen oftmals einen bedeutenden Anteil am städtischen Leben. Unter ihnen fanden sich Ärzte , Architekten, Musiker und Grammatiker. Livius Andronicus , Terenz und Phaedrus waren Freigelassene; Horaz war der Sohn eines Freigelassenen. In der Kaiserzeit erfüllten sie häufig wichtige Funktionen in kaiserlichen Diensten, und manche Kaiser hatten sogar Freigelassene als Ratgeber, wie das Beispiel von Pallas und Narcissus am Hofe des Claudius zeigt.
 
     
     
 
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