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Unter Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes bemächtigte sich Polen 1945 20 Prozent des deutschen Staatsgebietes mit 101 045 Quadratkilometern, das völkerrechtlich nach wie vor zum Reich gehörte und entwickelter war als der größte Teil Vorkriegspolens. Dennoch spricht Warschau noch heute von weiteren Reparationen für einen Krieg, dessen Ausbruch es mitverschuldet hat. Offensichtlich, um zur Sanierung der sprichwörtlichen ,polnischen Wirtschaft beizutragen. Wäre es nicht höchste Zeit, einmal genau nachzurechnen, wer wem was schuldet?" schrieb der hochdekorierte französische Offizier Ferdinand Miksche in seinem nach dem Fall der Mauer veröffentlichten Buch "Das Ende der Gegenwart".
Nur wenige Jahre später und unter demonstrativer Abkehr von der maßgeblichen Wahlkampfthese "Dreigeteilt niemals" wagt eine hochrangige deutsche Politikerin in offenkundig bewußter Verdrehung historisch gesicherter Erkenntnisse, die These auszusprechen: "Wir haben die Konsequenzen aus dem Nazi-Regime, dem verlorenen Weltkrieg sowie den Potsdamer Beschlüssen gezogen", um die polnischen Bedenken, die Vertriebenen könnten nach einem EU-Beitritt Polens ihre Heimat oder wenigstens ihren Besitz zurückverlangen, als "ganz absurd" abzuweisen. Polnische Landforderungen bestanden ebenso wie Mobilmachungen schon lange vor Hitler, auch übertrugen die Siegermächte in Potsdam Ostdeutschland bis zum Abschluß eines Friedensvertrages nur zur Verwaltung, den wir bekanntlich noch immer nicht haben.
Die CDU-Politikerin und Bundestagspräsidentin Süssmuth, die sich mit dem zweckentfremdeten Einsatz eines Dienstwagens (Umzugshilfe für ihre Tochter) und mit privater Nutzung von Dienstflugzeugen einschlägig in die Annalen deutscher Politik eingeschrieben hat, versuchte in Warschau als "Missionarin guten Willens" jene Wogen zu glätten, die nach der Verabschiedung der Bundestagserklärung vom 29. Mai aufgekommen waren, in der u.a. die Erwartung geäußert wurde, daß Heimatvertriebene nach dem EU-Beitritt Polens Rückkehrrecht erhalten. Diese wie billig selbstverständliche Forderung, begleitet von der völkerrechtswidrigen Würdigung der Vertreibung, soll nun nach der Vorstellung Czeslaw Bieleckis (AWS) auch bei einem EU-Beitritt Polens für "längere Übergangsfristen" ausgesetzt werden. Auch diese Ungeheuerlichkeit, die eine Art von Zwei-Klassen-Europa schaffen würde, mag zwar dem polnischen Sinn für Hierarchien entgegenkommen, blieb offenkundig unwidersprochen. Die Bundestagspräsidentin äußerte vielmehr, wie dpa schrieb, "Verständnis für die Ängste der Polen vor einem Ausverkauf ihres Landes durch die Deutschen". Diese Antwort ist demagogisch, bewußt irreführend, denn kein Deutscher wird sich am polnischen Eigentum vergreifen, sie desavouiert aber damit den offiziellen deutschen Eigentumsvorbehalt und auch die Idee Europa, denn ohne Rechtsfundament trägt keine Konstruktion.
Betreibt Frau Süssmuth Politik auf eigene Rechnung oder propagiert sie gar schon Regierungspolitik? Dies herauszufinden dürfte schon angesichts der Bundestagswahlen von besonderer Bedeutung sein, denn trotz gehäufter Fingerübungen in Richtung Vertriebener dürfte wohl kaum ein Wahlberechtigter, der noch Sinn für völkerrechtliche und nationalpolitische Zusammenhänge aufweist, sich für Repräsentanten jener Partei entscheiden. "Einer der größten Fehler der Deutschen ist", notierte hellsichtig der französische Politiker François-Poncet, "nicht glauben zu wollen, daß ihre Regierung auch lügen kann".
Wer Linus Kathers Buch "Die Entmachtung der Vertriebenen" kennt, weiß, daß nach der frühen Korrumpierung der Exponenten der Vertriebenen die stufenweise Überleitung vom territorialen Verzicht zum besitzlichen folgt. Sollten nicht Wunder geschehen, dann wird diese Partei, deren linksrheinische Affinität zugleich das Markenzeichen war, kaum zögern, Vertriebene aus dem Nieder- lassungsrecht herauszunehmen. Franzosen und Spanier, Sachsen und Schwaben könnten in Kolberg oder Allenstein siedeln, Pommern, Salzburger oder Ostdeutschland nicht. Daß dies nicht funktionieren kann, müßte Historiker Kohl wissen.
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