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Schlips ab
Während in Deutschland die Diskussion um ein mögliches Kopftuchverbot noch nicht ganz verhallt ist, diskutiert man in Japan ein Anzug- und Krawattenverbot. Dies ist gerade für die hierarchiegläubige japanische Gesellschaft ein tiefer Einschnitt in ihre kulturellen Eigenheiten. Grund hierfür ist, daß das japanische Umweltministerin im Rahmen der Erfüllung des Kyoto-Protokolls den Klimaanlagen in den Büros den Kampf angesagt hat. Würde man die Innentemperatur von 25 auf 28 erhöhen, würden in den bis zu 40 Grad heißen Sommermonaten rund 310 Millionen Liter Öl eingespart und somit erheblich weniger Treibhausgase erzeugt. Damit den Mitarbeitern in den Büros jedoch nicht zu heiß wird, müßten sie auf Sakko und Krawatte verzichten. Regierungschef Koizumi lebt die auf Plakaten und in Zeitungsanzeigen propagiert e legere Sommertracht vor und erschien am 1. Juni ohne Schlips und mit einem lässig über der Hose getragenen blauen Hemd in der Kabinettssitzung.
Zweifeln bleibt erlaubt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen Bundesrat John Graf Gudenus eingestellt, das nach einem ORF-Interview eingeleitet worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte anhand der Original-Aufzeichnung überprüft, ob Sätze gefallen seien, die über die gesendeten Passagen hinausgingen - was nicht der Fall war. Unter Berufung auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes sei der Tatbestand der NS-Wiederbetätigung erst mit dem Abstreiten oder Leugnen von Gas-kammern erfüllt. Gudenus habe aber nur "seiner persönlichen Unsicherheit Ausdruck verliehen". Praktisch bedeutet dies, daß die Forderung von Gudenus nach ernsthafter Prüfung erlaubt ist, verboten beziehungsweise von den Gerichten nicht als Beweis zulässig bleibt hingegen die ernsthafte (auch die naturwissenschaftliche) Prüfung strittiger Fragen. RGK |
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