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Schon vor dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehls im August 2004 gab es kritische Stimmen, daß das Gesetz nicht mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang stehe. Aber aus den unterschiedlichsten Gründen waren die Stimmen so zaghaft, daß sie kaum wahrgenommen wurden. Um so härter traf das ausgesprochene Nein des Bundesverfassungsgericht es die rot-grüne Regierung, die laut Bundesjustizministerin Zypries allenfalls mit einigen kleinen Nachbesserungen gerechnet hatte.
Daß dies so kurz vor der möglichen Bundestagswahl eine große Niederlage für eines der Prestigeprojekte der rot-grünen Bundesregierung darstellt, steht außer Frage. Um so erklärlicher ist der hektische Aktionismus der Bundesjustizministerin, die nun innerhalb von wenigen Wochen ein vollkommen neues Gesetz aus dem Nichts schaffen will. Doch selbst der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dieter Wiefelspütz hält dieses Ziel nicht für realisierbar. Und während Zypries die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Schlag gegen die Terrorismusbekämpfung anprangert, sieht ihr Parteifreund Wiefelspütz sie gelassener. "Wir machen Terrorismusbekämpfung in Deutschland im Rahmen des Rechtsstaates, und nicht etwa mit einem abgeschwächten Rechtsstaat."
Alle anderen Parteien halten sich eher bedeckt. Selbst die durch ihre politischen Kommentare für Aufsehen sorgende FDP läßt durch die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nur verlauten, daß es "Bedenken" gegeben habe. Vieles spricht also dafür, daß sich die deutschen Abgeordneten, von denen gut ein Zehntel in ihrem Berufsleben rechtsberatende Tätigkeiten ausgeübt haben oder ausüben, nicht intensiv genug mit dem Gesetz beschäftigt haben. Bedauerlich nur, daß nun ein in Haft sitzender syrischer Terrorverdächtiger mit deutschem Paß hiervon profitiert. E. D. |
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