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Ich freue mich schon auf einen fröhlichen Ansturm auf die Einwanderungsbüros." So oder so ähnlich klang es seinerzeit beim Sonderparteitag der Grünen, der über den ersten Koalitionsvertrag mit der SPD auf Bundesebene, entscheiden sollte. Es gab keinen Gegenwind, der Vertrag, die Grundlage für die Regierungsarbeit der nächsten Jahre, wurde von beiden Parteien einmütig angenommen. Auch die Umsetzung erfolgte hurtig und fröhlich. Es kam die Reform des Staatsbürgerschaft srechts mit der doppelten Staatsbürgerschaft, es kam die Aufwertung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, fälschlich Homo-Ehe genannt, und nun soll das Anti-Diskriminierungsgesetz die gesellschaftliche Umwälzung zum totalen Multikulti-Staat vollenden.
Man könnte Robert Musils Mann ohne Eigenschaften bemühen, der frohgemut sagt: "Wir irren vorwärts". Aber wir haben es zwar mit Irrungen zu tun, jedoch keineswegs mit Leuten ohne Eigenschaften. Das Gesetz zählt sie auf: Rasse, ethnische Herkunft, sexuelle Ausrichtung, Religion und Weltanschauung. Wird dagegen verstoßen, ist ein "abschreckender Schadensersatz" zu leisten. Natürlich von den Angehörigen der Mehrheit, die die Minderheitsangehörigen mit diesen Eigenschaften angeblich diskriminieren. Ein Antidiskriminierungsbeauftragter soll darüber wachen. Der Blockwart unseligen Angedenkens läßt grüßen.
Natürlich kommt das Gesetz mit hehren Ansprüchen daher und formuliert die Anliegen im Neusprech der Rot-Grünen. Vorausgesetzt wird, daß alle Minderheiten zur Kategorie der Gutmenschen gehören. So wie zu Blockwärters Zeiten die Gutmenschen eben eine Armbinde mit entsprechenden Emblemen trugen und die Schlechtmenschen einen Stern. Das Kainsmal der modernen Schlechtmenschen wird die Zeichenlosigkeit, die Farblosigkeit sein. Da Ideologen prinzipiell recht haben, müssen die Schlechtmenschen auch beweisen, daß sie nicht gegen die Gutmenschen gehandelt haben, daß sie nicht diskriminiert haben noch diskriminierend dachten. Die Beweislast wird umgekehrt - für einen Rechtsstaat ein Paradigmenwechsel ohne Beispiel. Für entsprechende Beispiele muß man eben schon in die jüngere Geschichte dieses Landes zurückblicken, in der die Rechtsstaatlichkeit nur auf dem Papier und in Funktion der herrschenden Ideologie existierte.
Unabhängig von staatspolitischen Fragen hätte dieses Gesetz, wenn es denn mit der rot-grünen Mehrheit durchgesetzt werden sollte, ganz konkrete Auswirkungen. Die Privatautonomie, die Vertragsfreiheit der Bürger wird ausgehebelt. Ein Vermieter etwa wird zu beweisen haben, daß er einen Sinti oder Muslim nicht benachteiligt hat, weil er seine Wohnung lieber einem deutschen Normalbürger vermieten will. Ein Arbeitgeber dito, wenn er einen Deutschen einstellt und keinen Türken, der ähnliche oder gleiche Qualifikationen aufweist. Eine Versicherungsgesellschaft wird bei der Höhe der Prämien aufpassen müssen, daß sie bestimmte Gruppen nicht höher einstuft, weil diese erfahrungsgemäß ein höheres Risiko bedeuten und deshalb auch überdurchschnittliche Kosten verursachen. Und vor allem die Kirchen: Sie müssen womöglich bei der Anstellung auf die geistliche und konfessionelle Qualifikation verzichten. Ein evangelischer Kindergarten darf nicht mehr darauf bestehen, daß eine Erzieherin evangelisch ist.
Der Normalbürger wird sich mit einer politisch korrekten Lüge noch aus der Affäre ziehen können. Anders die Kirchen. Deshalb ist es verwunderlich, daß aus ihren Reihen noch kein Aufschrei gegen diesen Gesetzentwurf, der doch ihr Selbstverständnis trifft, zu hören ist. Vor zwei Jahren war das noch anders. Als zum Ende der vergangenen Legislaturperiode die damalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin einen ähnlichen Gesetzentwurf in den öffentlichen Diskurs warf, da protestierten die Kirchen so heftig, daß man die Idee rasch zurückzog. Das hätte Stimmen kosten können. Heute, in der Mitte der zweiten rot-grünen Legislatur, kommen die Ideologen erneut mit ihrem Mega-Pflug. Die Gesellschaft soll rasch noch tief umgepflügt werden, bevor die öffentliche Diskussion vollends über das Multikulti-Modell hinweggeht. Es soll ermöglicht werden, daß die Caritas oder das Diakonische Werk konfessionslose Sachbearbeiter einstellt oder diesen wenigstens eine Entschädigung zahlt, sollte sich die Caritas etwa für einen Katholiken und gegen einen Muslim als Pfleger entscheiden. Die Rot-Grünen meinen es ernst. Sie werden das Gesetz durchdrücken, wenn kein Protest ertönt. Die multikulturellen Gesellschaftsteile sind ein wachsendes Wählerpotential.
Die Koalition beruft sich auf eine Direktive vom 29. Juli 2000 aus Brüssel. Diese Richtlinie schreibt die Gleichbehandlung vor. Minderheiten sollen besser geschützt und rechtlich der Mehrheit gleichgestellt werden. Der Entwurf der rot-grünen Koalition geht über die Richtlinie hinaus, indem sie im Zivilrecht Schlechterstellungen aus den genannten Gründen verbietet. Das dürfte vor allem die Anwaltskanzleien erfreuen. Sie können nun beim Arbeitsrecht sowie beim Mietrecht und bei Dienstleistungen Antidiskriminierungsspezialisten ausbilden, um den "abschreckenden Schadensersatz" vor Gericht zu erstreiten. Zahlen müssen dann die Haus- und Wohnungsbesitzer, die Arbeitgeber, die Dienstleister, kurz die Schlechtmenschen.
Aber das Gesetz ist auch für die Gutmenschen eine zweischneidige Angelegenheit. Was passiert, wenn ein Gutmensch einen anderen Gutmenschen diskriminiert? Auch Mehrheiten ändern sich. Schwule zum Beispiel würden es schwer haben in einer islamisch geprägten Gesellschaft. Bei den Grünen machen sich einige Protagonisten des Gesetzes etwas vor, wenn sie am Multikulti-Modell festhalten und glauben, die so geschützten Muslime würden es ihnen später danken. Das Gegenteil ist der Fall. Sie werden schon jetzt, als Minderheit, das neue Recht nutzen so weit es geht und ohne Rück-sicht auf Verluste anderer Minderheiten. Denn so wie die Ideologen bei Rot-Grün und andere Ideologen vor ihnen glauben auch sie, die Geschichte für sich gepachtet zu haben.
Es gehört zum Selbstverständnis von Ideologen, sich und ihre Gedankenwelt selbst zu überhöhen. Demokraten dagegen bemühten sich um Selbstbeschränkung. Davon allerdings kann bei Rot-Grün und diesem Gesetz keine Rede sein. Dieses Gesetz fördert nicht die Toleranz, sondern legitimiert die Intoleranz. Die Demokraten, insbesondere die wertebewußten in Kirchen und Parteien, sollten darauf achten, daß ihre Selbstbeschränkung nicht einseitig bleibt. Sonst führt sie über kurz oder lang zur Selbstauflösung demokratischer Grundwerte. Dieses Gesetz schränkt die Freiheit des Bürgers ein und leistet der politisch korrekten Meinungsdiktatur Vorschub. Deshalb ist das Antidiskriminierungsgesetz auch eine Herausforderung für alle Demokraten, denen an einem freiheitlichen Rechtsstaat gelegen ist. Die wertestiftenden und werte-erhaltenden Institutionen, allen voran die Kirchen, sollten gegen dieses Gesetz Sturm laufen - so lange sie noch können.
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