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Wird über finanzielle Forderungen des Auslandes gegenüber Deutschland berichtet, dann hört ein gut Teil der Öffentlichkeit nicht meh hin. Wir wissen: Nach einer Anstandsfrist des Zögerns hat bisher noch jede deutsch Regierung den Forderungen nachgegeben. Und so meinen viele Zeitungsleser un Fernsehzuschauer auch heute, daß die erneuten Versuche ausländischer Vereinigungen un Rechtsanwälte, die Bundesrepublik Deutschland zu veranlassen, noch einmal mindesten sechs Milliarden DM für sogenannte "Zwangsarbeiter", also Menschen, die während des Krieges in Deutschland als zivile Fremdarbeiter tätig waren, auszuschütten wiederum von Erfolg gekrönt sein werden, zumal, für viele unverständlich, die Regierun der USA den Druck auf Deutschland noch verstärkt.
Doch könnte es diesmal anders kommen, weil zum einen der deutsche Staat, der zwe Milliarden Mark beitragen soll, am Rande der Pleite ist und weil zum anderen die andere vier Milliarden von der deutschen Wirtschaft aufgebracht werden sollen, und die weiß, wi schwer Geld zu verdienen ist. Zwar ist von diesen vier Milliarden die Hälfte steuerlic vom Gewinn absetzbar und also letztendlich auch vom Steuerzahler zu tragen. Doch mu dieser Betrag dennoch zunächst erzielt worden sein.
Daher täte die deutsche Öffentlichkeit gut daran, die Zeitungsberichte über die sei Monaten laufenden Verhandlungen zwischen einer deutschen Arbeitsgruppe unter Leitung de früheren Bundesministers Dr. Otto Graf Lambsdorf und den Vertretern sogenannte Verfolgten- oder Opferverbände, die teils in den USA, teils in Deutschland geführ werden, aufmerksam zu verfolgen und kritisch die Stimme zu erheben, wenn es angebrach scheint.
Die Älteren unter den Deutschen haben jene Fremdarbeiter, wie sie damals hießen, noc vor Augen. Es waren dieses Frauen wie Männer, die in der deutschen Öffentlichkei durchaus präsent waren und erkannt werden konnten, weil sie, wenn sie aus den Länder Osteuropas stammten, ein Abzeichen tragen mußten: die Polen ein kleines P in eine Quadrat, die Ukrainer, Weißrussen und Russen ein blaues Rechteck mit dem Wort OST. Nich erkennen konnte man Fremdarbeiter aus Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden Dänemark, den baltischen Staaten. Sie trugen Zivilkleidung wie die Deutschen auch.
Da fast alle wehrfähigen deutschen Männer zum Militär eingezogen waren, fehlte e überall an Arbeitskräften. Daher warb man in den besetzten Gebieten zunächs freiwillige Arbeitskräfte an, und zwar über die Institutionen, die in jenen Ländern als Arbeitsverwaltung vorhanden waren. So berichtete im Verlaufe des Nürnberger Prozesse gegen die deutsche politische und militärische Führung der Hilfsankläger für die Sowjetunion, Staatsjustizrat III. Klasse, Generalmajor N. D. Zorya, zum Them "Zwangsarbeit" so wurden im Nürnberger Prozeß grundsätzlich de Einsatz von Fremdarbeiter genannt, wenn denn die Sowjets nicht sogar vo "Sklavenarbeit" sprachen, wie man es auch jetzt wieder aus amerikanischem Mund hört : "Gleich nach der Besetzung Jugoslawiens gründeten die Deutschen in Jugoslawien ihre Werbestellen für die Werbung der Arbeiter zur "freiwilligen" Arbeit in Deutschland. Sie bedienten sich auch der in Jugoslawien bestehende Arbeitsvermittlungs-Organisationen, mit deren Hilfe sie diese Pläne durchführten. S nahmen sie zum Beispiel in Serbien die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung und die Arbeitsbörse in Anspruch."
So und ähnlich ging man auch in anderen besetzten Ländern vor und fand zunächs durchaus viele Frauen und Männer, die bereit waren, in Deutschland in der Industrie ode in der Landwirtschaft, in der Verwaltung oder sogar in den Hochschulen zu arbeiten. Den zum einen herrschte in ihrer Heimat eine erhebliche Arbeitslosigkeit und zum andere bedeutete Arbeit im Deutschen Reich für die Menschen aus der Sowjetunion und Polen eine zivilisatorischen und materiellen Aufstieg. Nicht zuletzt gab es sowohl in West- wie in Osteuropa nicht wenige, auf die der Nationalsozialismus anziehend wirkte und die sic daher gern in seinen Dienst stellten, zumal in den ersten vier Kriegsjahren, als alle dafür sprach, daß Deutschland den Krieg gewinnen würde.
Als der Bedarf in Deutschland immer größer wurde und vor allem als sich abzeichnete daß der Sieg des Deutschen Reiches zweifelhaft wurde, nahm die Zahl der freiwillige Meldungen ab. Die deutsche Seite ging daher in Osteuropa dazu über, Arbeitskräfte unte Druck zu setzen, um sie zu veranlassen, einen Arbeitsvertrag in Deutschland zu unterzeichnen.
Im Nürnberger Prozeß hat der sowjetische Ankläger mehrere Aussagen von Bürgerinne und Bürgern der Sowjetunion vorgelegt, die nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in sowjetischen Gewahrsam ausgesagt hatten, sie seien zur Arbeit in Deutschland gezwungen un dabei auf das Abscheulichste mißhandelt und ausgebeutet worden. Nun kann man von solche Menschen nichts anderes erwarten, hätte ihnen doch der Tod gedroht, wenn sie nach de für Deutschland verlorenen Krieg den sowjetischen Stellen gegenüber zugegeben hätten sie seien freiwillig zu den "Faschisten" gegangen. Sowieso sind Hunderttausend dieser bedauernswerten Frauen und Männer als "Landesverräter" in sowjetisch Straflager geworfen worden und nicht wenige von ihnen auf immer im Gulag verschwunden. D kann man kaum erwarten, daß sowjetische Fremdarbeiter, die in Deutschland in de Landwirtschaft oder der Industrie gearbeitet haben, den sowjetischen Herrschern gegenübe anderes ausgesagt hätten, als daß die Deutschen sie gezwungen haben. So kann man de sowjetischen Dokumenten, die im Nürnberger Prozeß vorgelegt wurden, keine Aussagekraf beimessen.
Nach Angaben in dem bislang einzigen ausführlichen Buch über Fremdarbeite "Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter" von Barwig, Saathoff und Weyde finde man eine Aufstellung der "Ausländischen Zivilarbeiter und Kriegsgefangenen nac Staatsangehörigkeit und Wirtschaftszweigen", Stand August 1944, wonach insgesamt a jenem Stichtag 7 615 970 solcher Menschen in Deutschland arbeiteten, darunte ca. 5 721 000 Zivilarbeiter sowie 1 930 000 Kriegsgefangene. Von ihne waren rund 2,7 Millionen in der Landwirtschaft beschäftigt, 433 000 im Bergbau 1 691 000 in der Metallindustrie, 252 000 in der Chemie, 478 000 au dem Bau und 378 000 in Verkehrsbetrieben.
Angesichts einer bisher fehlenden erschöpfenden wissenschaftlichen Darstellung übe Einsatz und Lebensverhältnisse der Fremdarbeiter in Deutschland muß es Stückwer bleiben, wenn hier versucht wird, aus einigen grundlegenden damaligen Regelungen ein Bil über die Lebensbedingungen der Fremdarbeiter zu zeichnen.
Es ist aus den Quellen herauszulesen, daß Ostarbeiter in Sammelunterkünften wohnten die sie "grundsätzlich nur zur Verrichtung der ihnen in den Betrieben zugewiesene Arbeiten verlassen" durften. Aber es gab auch Ausnahmen. So heißt es "Ostarbeitern, die sowohl im Lager als auch bei der Arbeit eine gute Haltung zeigen kann jedoch Ausgang gewährt werden", wobei die Erwartung ausgesprochen wird, da sich "die Ostarbeiter draußen anständig und zurückhaltend benehmen und rechtzeiti wieder im Lager eintreffen." Die geschlossenen Lager durften ausdrücklich nicht mi Stacheldraht umzäunt werden. Die in der Landwirtschaft und in Haushalten einzel eingesetzten weiblichen Arbeitskräfte durften bei den Arbeitgebern einzeln untergebrach werden. Es herrschte eine Art Apartheidspolitik den Fremdarbeitern gegenüber. Man wollt vor allem angesichts der immer größer werdenden Zahl von Menschen aus den bisherige Feindstaaten den Kontakt zwischen Deutschen und Fremdarbeitern weitgehend vermeiden, un zwar vor allem aus Sicherheitsgründen. Sehr wohl konnte eine Aufstandsbewegung de Millionen Fremdarbeiter eine gefährliche Lage schaffen. Für einen solchen Eventualfal gab es die vom Generalstab ausgearbeiteten Pläne der "Operation Walküre", die von den Verschwörern des 20. Juli 1944 bekanntlich ausgelöst werden sollte, um ihre Putschversuch zu tarnen. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, daß die Ostarbeiter mi der deutschen Bevölkerung möglichst wenig in Berührung kommen sollten. Sie durften auc nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln zusammen mit Deutschen fahren sowie deutsche Kino und Theatervorstellungen besuchen. Dafür veranstaltete man Theater- und Filmvorführunge speziell für Fremdarbeiter.
Es überrascht heute zu erfahren, daß die in Deutschland Arbeitenden sehr woh postalisch mit den Angehörigen in ihrer Heimat verkehren konnten. Nach den damalige Anordnungen mußte nur ein Zehntel jener Post kriegsbedingt den Zensurstellen zu Durchsicht überlassen werden.
Weiter war den ausländischen Arbeitern verboten, Fotoapparate, Telefon ode Radiogeräte zu besitzen. Besonders streng sind die Bestimmungen gewesen, die intim Beziehungen zwischen Ostarbeitern und deutschen Frauen bei Androhung der Todesstraf verboten; gleiches galt für Beziehungen zwischen deutschen Männern und Ostarbeiterinnen Es wurde weiter ausgeführt: "Gegen den Geschlechtsverkehr von Ostarbeitern un Ostarbeiterinnen untereinander ist nichts einzuwenden, soweit nicht dadurch die Ordnung in Lager gefährdet wird."
Für Polen galten großzügigere Regelungen. So war es polnischen Fremdarbeiter erlaubt, "im Sommer von fünf Uhr morgens bis 21 Uhr abends die Unterkünfte zu freien Ausgang zu verlassen ... Für das Führen von Kraftfahrzeugen kann die Fahrerlaubnis erworben werden." Gottesdienste durften für die Polen an hohe Feiertagen sowie am 1. Sonntag eines jeden Monats abgehalten werden.
Tschechen waren in allen Bereichen den Deutschen gleichgestellt, die bei den übrige ausländischen Gruppen bestehenden Verbote entfielen mit der Ausnahme, daß ihnen intim Beziehungen zu Deutschen verboten waren. Tschechen waren damals die Bewohner de Reichsprotektorates Böhmen und Mähren. In diesem Zusammenhang mag es aufschlußreic sein, daß beispielsweise in Hamburg nach den schweren Luftangriffen 1943 tschechisch Polizei zur Aufrechterhaltung der Ordnung eingesetzt war.
In der Verpflegung waren Fremdarbeiter grundsätzlich den deutschen Arbeiter gleichgestellt. Sie bekamen auch, wenn sie Schwer- oder Schwerstarbeit leisteten entsprechende Zuschläge bei den Lebensmittelmarken. Der größte Teil der Fremdarbeite wurde in Gemeinschaftsverpflegung versorgt, doch muß es auch eine nicht unerheblich Anzahl gegeben haben, die sich selbst Lebensmittel beschafften. Anders wäre nicht zu erklären, daß in den deutschen Zeitungen unter den "Amtliche Bekanntmachungen" allmonatlich mitgeteilt wurde, wann und wo "ausländisch Zivilarbeiter" ihre Lebensmittelkarten abholen mußten, wie es auch alle Deutsche taten. Die Fremdarbeiter aus Polen und den Staaten der Sowjetunion trafen oftmals in Deutschland in mangelhafter Bekleidung ein. So mußten sie zunächst neu eingekleide werden, und das in einem Land, das die Textilien streng rationiert hatte.
Wie es dennoch gelang, darüber berichtete ein Angestellter der Stadtverwaltung vo Sulzbach-Rosenberg: "Als Angestellter der Stadt Sulzbach-Rosenberg bekam ich 1939/4 dienstlich den Auftrag, die Kleidersammelstelle sowie die Ausgabestelle für polnisch Zivilarbeiter und ehemalige polnische Kriegsgefangene zu übernehmen. Im Auftrag de Landratsamtes führten die Gemeinden Kleidersammlungen durch, um die ehemaligen polnische Kriegsgefangenen und Zivilarbeiter, die mit unzureichender Kleidung zu uns kamen, mit de nötigen Arbeitskleidung zu versorgen. Die Sammlung hatte einen großen Erfolg, so da nicht nur die in der Stadt Beschäftigten, sondern auch im Landratsbezirk Tätigen mi Kleidung versorgt werden konnten. Die Auslieferung erfolgte gegen Erstattung eine geringen Anerkennungssumme, die nur bei sehr wertvollen Stücken den Betrag von dre Reichsmark überschritt. Außer der Zuteilung durch diese Stelle stand den polnische Arbeitern noch die Möglichkeit offen, in einem Altkleidergeschäft zu kaufen oder neu Sachen auf ihre Punktzuteilung zu erwerben (Textilien wurden während des Krieges nu gegen "Kleiderpunkte" auf einer Kleiderkarte abgegeben).
Seit Monaten verhandelt eine deutsche Delegation von Politikern und Vertretern großer Wirtschaftsunternehmen unter dem Vorsitz des ehemalige Bundesministers Dr. Otto Graf Lambsdorff mit Vertretern jüdischer und andere Opferorganisationen, die von einem US-amerikanischen Minister unterstützt werden, übe die Frage, ob und in welcher Höhe ehemalige "Zwangsarbeiter", d. h Arbeitskräfte aus den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten, die im damalige Terminus als "Fremdarbeiter" in Deutschland arbeiteten, entschädigt werde sollen. Damals arbeiteten in Deutschland 5 721 000 Zivilisten un 1 930 000 Kriegsgefangene. Es geht jetzt um noch lebende Fremdarbeiter Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge, hier überwiegend Juden. Das t berichtete in der ersten Folge über die Lebensbedingungen von Fremdarbeitern in Deutschland während des Krieges, wobei man kein anerkanntes Standardwerk heranziehe konnte; dergleichen gibt es nicht. So müssen und das gilt auch für die heutig Folge Dokumente und andere Quellen herangezogen werden, wie sie zu dieser Themati inzwischen zugänglich sind und wie sie z. T. auch vom interalliierten Gerichtshof in Nürnberg verwendet wurden.
So wie in der Verpflegung Fremdarbeiter grundsätzlich den deutschen Arbeiter gleichgestellt waren, so erhielten sie auch für ihren Arbeitseinsatz den gleichen Loh wie ihre deutschen Kollegen einschließlich aller Zulagen wie Trennungszulage Weiterzahlung wie Erstattung der Fahrtkosten für den Reiseweg während des Urlaubs. E soll nicht selten vorgekommen sein, daß Fremdarbeiter im Akkord mehr verdienten als deutsche Arbeiter. Ein Großteil der Fremdarbeiter überwies seinen Lohn an die Familie in der Heimat. So durften französische Zivilarbeiter beispielsweise, so lange Frankreic von deutschen Truppen besetzt war, monatlich bis zu 300 Mark an ihre Angehörigen in Frankreich durch Vermittlung der Deutschen Bank überweisen.
Verblüffend aus heutiger Sicht ist es auch, daß Fremdarbeitern Heimaturlaub gewähr wurde. Die Zahl jener, die dann nicht wieder an ihren deutschen Arbeitsplat zurückkehrten, war erstaunlich gering. Hingegen kam es gelegentlich zu Problemen, wei immer wieder Urlauber, die nach Polen, in die Ukraine oder andere osteuropäische Lände gefahren waren, einen oder mehrere Nachbarn aus dem Urlaub mit nach Deutschland brachten weil sie den Wunsch hatten, ebenfalls in Deutschland zu arbeiten. Um dies Spontanzuwanderungen gab es organisatorische Schwierigkeiten.
Es wird heute gern behauptet, Fremdarbeiter hätten bei den Luftangriffen der Brite und Amerikaner keine Luftschutzbunker aufsuchen dürfen. Das ist falsch. Alle Zeitzeuge berichten übereinstimmend, daß selbstverständlich ausländische Arbeiter genau so wi die deutsche Bevölkerung die Luftschutzkeller benutzen durften, ja mußten. Es wurde de Ausländern im Rahmen der üblichen Bestimmungen ein Ausgleich gezahlt, wenn sie ihre Hab bei Fliegerangriffen verloren hätten.
Die Gemeinschaftslager der Fremdarbeiter wurden bewacht, und es war den deutsche Arbeitgebern auferlegt, dafür zu sorgen, daß die Fremdarbeiter auch bei ihrer Arbeit in Betrieb überwacht wurden. Diese Maßnahme erscheint verständlich, da man heute ger hört, daß angeblich Fremdarbeiter damals Sabotage verübt hätten, um den Deutschen zu schaden. Das mag in der Endphase des Krieges gewesen sein, stellt aber auch gleichzeiti eine Rechtfertigung der Bewachung dar.
Es liegt die Aussage des damaligen Landrates Recknagel aus Schmalkalden vor, die ei Licht wirft auf die Intentionen, wie Fremdarbeiter, speziell Ostarbeiter zu behandel seien. Der Landrat gab als eidesstattliche Erklärung zu Protokoll: "Als de Gauleiter Sauckel Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz geworden war, hätte e in jeder Dienstbesprechung in Weimar, an der sämtliche Dienstleiter und Landräte sowi höhere Staatsbeamte teilnahmen, stets eine gerecht und anständige Behandlung un Unterkunft der ausländischen Arbeiter zur Pflicht gemacht und verlangt, daß gege Mißstände sofort einzuschreiten sei oder, wenn keine Abstellung möglich sei durch de Betreffenden, ihm sofort zu berichten, damit er eingreife. Als die Ostarbeiter in große Zahl ankamen, erklärte er in einer Sitzung, daß unter keinen Umständen ein Ostarbeite wegen eines Vergehens geschlagen werden dürfe, sondern der Betreffende müßte de Polizei übergeben werden zur Untersuchung. Er würde in jedem Fall, der ihm bekann würde, daß ein Fremdarbeiter geschlagen wurde, strengste Bestrafung des Betreffenden der ihn geschlagen hat, veranlassen."
Der Kreisobmann der Deutschen Arbeiterfront aus Schmalkalden, Burghard, berichtet ebenfalls in einer eidesstattlichen Erklärung: "Ich habe u. a. 1944/45 ein Ehren und Disziplinarverfahren gegen einen hauptamtlichen Mitarbeiter der Deutschen Arbeitsfron durchführen lassen. Herr Adolf Clement, Schmalkalden, wurde 1945 fristlos entlassen un ihm für fünf Jahre die Befähigung aberkannt, ein Amt in der Deutschen Arbeitsfront zu bekleiden, da ihm nachgewiesen wurde, in einem Ausländerlager Lebensmittel in kleinere Umfang mitgenommen zu haben." In einem anderen Fall beschreibt der kaufmännisch Angestellte Gehlen bei der Firma Rheinmetall, Sömmerda: "Mißhandlungen durc Vorgesetzte usw. waren von der Gestapo unter Androhung von Strafe verboten. Trotzde wurden einige Ausländer vom Lagerführer Albin Langheldt aus Schwerstedt und de Betriebsobmann Josef Arsehnlik aus Sömmerda geschlagen. Beide wurden deshalb a 7. 3. 1943 mit fünf bzw. 2 1/2 Jahren Zuchthaus sowie Ehrverlust und Ausschlu aus der NSDAP bestraft ... Darüber hinaus wurde das Urteil in allen Tageszeitungen de Gaues unter voller Namensnennung der Bevölkerung bekanntgegeben."
Hatte ein Fremdarbeiter sich etwas zu Schulden kommen lassen, mußte die Polize eingeschaltet werden, die die Ermittlungen aufnahm und gegebenenfalls den Fall de Gerichten übergab.
Auch wenn es nicht in das heute propagierte Bild paßt, muß festgestellt werden, da das Verhältnis zwischen der deutschen Bevölkerung und Fremdarbeitern im großen un ganzen spannungsfrei war. Die Überfälle, Morde und Beraubungen in den Tagen de Kapitulation wurden fast nie von Fremdarbeitern begangen, sondern von entlassene KZ-Insassen. Es gibt unzählige Berichte darüber, wie beim Einbruch der Roten Armee in Ostdeutschland viele Fremdarbeiter und Kriegsgefangene den deutschen Flüchtlingen halfe und nicht selten mit ihnen auf die Flucht gingen. Wir wissen aber auch, wie es jene Polen, Ukrainern, Weißrussen und Russen, Esten, Letten und Litauern erging, denen die Flucht nicht gelang oder die bewußt ihre "Befreier" erwarteten. Viele von ihne haben die "Befreiung" nicht überlebt. Die Masse wurde in die Stalinsche Zwangsarbeitslager des Gulag verschleppt, wo Tausende ihr Leben verloren.
Immer wieder entnehmen wir den Lokalseiten der örtlichen Tagespresse, daß ehemalig Fremdarbeiter die Möglichkeit nutzen, ihre alte Arbeitsstelle in Deutschland zu besuchen Und immer beurteilen sie ihren damaligen Aufenthalt in Deutschland positiv, so peinlic das auch den jungen heutigen deutschen Journalisten ist.
Nun ist der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland keinesfalls singulär Auf der Konferenz von Jalta versprach der US-Präsident Roosevelt der Sowjetunion, si können 5 Millionen Deutsche als Zwangsarbeiter für die UdSSR nach einem gewonnenen Krie bekommen. Tatsächlich verschleppte die Sowjetunion 900 000 deutsche Männer un Frauen und zwang sie unter unmenschlichen Bedingungen zur Arbeit. Dabei starben 47 Prozen von ihnen. Sie waren wirkliche Sklaven. Außerdem leisteten über 11 Millione deutsche Kriegsgefangene Zwangsarbeit, vor allem in der Sowjetunion, in Polen und in Frankreich, wobei in den Oststaaten etwa 1,3 Millionen Kriegsgefangene das Leben ließen Die letzten Gefangenen kehrten aus der Sowjetunion 1956 zurück, also elf Jahre nac Kriegsende.
Statistiker errechneten, daß diese 11 Millionen Kriegsgefangene insgesamt 2 Milliarde Arbeitstage leisteten, und das vor allen Dingen nach dem Kriegsende. Es ist nicht bekannt daß irgendeiner dieser Zwangsarbeiter von den Ländern, in denen er schuftete entschädigt worden ist. Und es ist auch nicht bekannt, daß eine deutsche Regierun die gefordert hätte. Ebenso wenig weiß man davon, daß etwa die deutsche Bundesregierung de Wert der geleisteten Zwangsarbeit ermittelt hat, um sie den gegen uns erhobene Forderungen entgegenzustellen.
Und diese Forderungen sind bemerkenswert. Wie die Tageszeitung Die Welt am 4. 8. 199 meldete, sind bisher 104 Milliarden Mark an NS-Opfer gezahlt worden. Davon aufgrund de Bundesentschädigungsgesetzes etwa 80 Milliarden Mark, und nachdem bereits 2,5 Milliarde Mark global an europäische Staaten zur Entschädigung von NS-Opfern überwiesen wurde darunter 1,5 Milliarden Mark für russische und ukrainische Zwangsarbeiter (die in Wahrheit keine einzige Mark davon erhielten) , werden nun weitere Milliarde verlangt, ohne daß eine Garantie dafür gegeben ist, daß nicht nach einigen Jahre erneute Forderungen erhoben werden. Die deutsche Seite bot sechs Milliarden an, die gegnerischen Anwälte verlangen mehr. Und das ist angesichts des amerikanischen Brauch verständlich, wonach US-Anwälte ein Drittel der Streitsumme als Erfolgshonora einstreichen. Welt am Sonntag meldete, daß, falls Deutschland jetzt wieder einma nachgibt, die Anwälte nur Anspruch auf 75 Millionen DM anmelden würden. Nachdem de Generalsekretär des jüdischen Weltkongresses, Israel Singer, an den sogenannte "Opferanwälten" wegen ihrer Habsucht Kritik geübt hatte, schlugen die zurück Einer von ihnen argumentierte laut Welt am Sonntag, Singers "Angriff auf unse Honorar ist absolut unpassend und eigentlich auch unredlich". In eine Einkommensteuerbescheid der jüdischen Organisation stehe genau, daß "diese Leut nicht pro bono (also: umsonst, nur für das Gute) arbeiten, sondern durch ihre Tätigkei für die Opfer gut verdienen".
16 große deutsche Firmen sind bereit, noch einmal (oder auch mehrmals) aus ihre Erträgen erhebliche Summen für die Anwälte und die von ihnen vertretenen Verbände zu zahlen, wobei sie allerdings etwa die Hälfte durch Steuerersparnisse wieder hereinholen Zahlreiche andere, auf die zur Zeit Druck ausgeübt wird, haben sich hingegen geweigert Ihre Argumente: Unternehmen können nicht "schuldig" werden; im übrigen habe heute die Firmen ganz andere Eigentümer als damals. Andere heute angeklagte Firmen gab e im Zweiten Weltkrieg noch nicht, wie z. B. Porsche.
Es gibt allerdings auch deutsche Politiker und Journalisten, denen die geforderte sechs Milliarden Mark noch nicht genug sind, so zuletzt der frühere SPD-Vorsitzend Vogel. Dabei sind die Unterlagen, mit denen die Kontrahenten der Bundesregierung ihr Forderungen begründen wollen, alles andere als seriös. Hier könnte die Bundesregierun endlich einmal beweisen, daß Deutschland ein souveräner Staat geworden ist und da jetzt Erpressungsversuche in gebührender Weise beantwortet werden
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