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Das interregnum ist eine sehr alte Einrichtung. Wenn der König oder, zur Zeit der Republik , die Konsuln im Laufe ihrer Amtszeit starben, griff der Senat auf das Recht zu Auspizien zurück und ernannte einen Zwischenkönig (interrex). Spätestens nach fünf Tagen mußte dieser einen weiteren interrex benennen und so fort, bis man zu Neuwahlen kam. Der interrex mußte aus den Reihen der Patrizier im Senat stammen. |
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