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Es wird immer unverständlicher, warum ein bislang als seriös geltender Verlag wie Kiepenheuer & Witsch sich dazu hergeben konnte, ein von so vielen falschen Tatsachenbehauptungen wimmelndes Buch wie das von Erich Schmidt-Eenboom "Undercover der BND und die deutschen Journalisten" zu verlegen. Denn zahlreiche Falschbehauptungen zwingen den Vergleich mit Münchhausen förmlich auf:
Neben einer Unterlassungserklärung mir gegenüber hat das Münchner Landgericht inzwischen mit einstweiliger Verfügung nach mündlicher Verhandlung drei weitere mich betreffende falsche Tatsachenbehauptungen verbote n. In einem weiteren Fall wurde ohne mündliche Verhandlung die Behauptung untersagt, der langjährige Leiter des Bonner Büros der "Welt am Sonntag", Heinz Vielain, sei Mitglied in einem Freundeskreis der Colonia Dignidad in Chile gewesen. Ferner hat das Berliner Landgericht auf Antrag von Peter Boenisch, dem ehemaligen Bundespressechef, die weitere Verbreitung des Buches vorläufig verboten.
Der ehemalige Intendant des Deutschlandfunks und Chefredakteur des ZDF, Reinhard Appel, erwirkte in Berlin ebenfalls mit einer einstweiligen Verfügung das Verbot, ihn als "Vertrauensjournalist des BND" zu bezeichnen. Der renommierte Münchner Anwalt Dr. Georg Romatka hat einen weiteren Verbotsantrag gestellt, mit dem die falsche Behauptung, ich hätte 1974 über Appel einen Beitrag in der ZDF-Sendung "Kennzeichen D" verhindert, untersagt werden soll. Appel kam erst 1976 als Chefredakteur zum ZDF, und erst 1980 wurde ein Beitrag in "Kennzeichen D" aufgeschoben. Der falschen Darstellung in einem Artikel des "Spiegel", auf den sich Schmidt-Eenboom beruft, widersprach das ZDF damals umgehend durch eine dpa-Meldung. Eklatanter kann man die Wahrheit nicht verfälschen.
Da Schmidt-Eenboom mit dem Titel des Buches und der Zitierung von BND-Registriernummern und BND-Decknamen den Eindruck erweckt, Journalisten, die aus beruflichen Gründen Kontakt mit dem BND hatten, seien als operative Agenten tätig gewesen, werde ich auch gegen Behauptungen wie "BND-Vertrauensjournalist" oder "Sprachrohr Pullachs" gerichtlich vorgehen.
Inzwischen hat der Präsident des BND in einem Brief klargestellt, daß die bis 1971 üblich gewesene Registrierung und Decknamenvergabe auch an Journalisten, die erfolgte, weil es noch keine Pressestelle des Dienstes gab, seither eingestellt wurde. Aus der damals üblichen formalen Verfahrensweise kann jedenfalls keineswegs der Schluß gezogen werden, die Kontakte hätten einen nachrichtendienstlichen Charakter gehabt oder die Verbindungen seien operativ genutzt worden. Die Wahrheitsliebe des Schmidt-Eenboom stellt also die des berühmten Lügenbarons Münchhausen tief in den Schatten.
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