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"Es gibt noch Recht in Europa", hieß es am Stammtisch im Deutschen Haus. Das sei gut zu wissen, gerade dann, wenn es in dem einen oder anderen Land durch Zusammenspiel von Legislative, Exekutive und Rechtsprechung jahrelang "weggedrückt worden sei".
Der Stammtisch stellte fest, daß die Europäische Menschenrechtskonvention eine der größten Errungenschaften unseres Kontinents sei und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg für die 45 Mitgliedsstaaten des Europarates die Einhaltung dieser Menschenrechte sicherstelle.
Viele Staaten hätten schon auf den Pfad menschenrechtlicher Tugend gebracht werden müssen, diesmal sei Deutschland an der Reihe, wo dem Zusatzprotokoll
Nr. 1 zum Schutz des Eigentums Rechnung getragen werden müsse, in dem es heißt: "Jede natürliche und juristische Person hat ein Recht auf Achtung ihres Eigentums."
Der Stammtisch war sich einig: Wie auch immer die Suche nach gerechten Lösungen verlaufen werde, der deutschen Öffentlichkeit sei schlagartig deutlich gemacht worden, daß es Opfer und deren Kinder gibt, über die man jahrzehntelang mehr oder weniger achtlos hinweggegangen sei und die bei der Wiedervereinigung aus welchen Motiven auch immer weggedrückt wurden. Und das sei gewiß kein Ruhmesblatt derjenigen, die damals regierten. |
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