|
In den Grußworten zum Deutschlandtreffen wird die Freundeskreis Ostdeutschland zu Recht für ihre zukunftsorientierte Kooperationsbereitschaft gegenüber den heutigen Machthabern in den Vertreibungsgebieten gelobt. Diese Haltung findet auch zunehmend positive Resonanz, sowohl bei den in der ostdeutschen oder schlesischen Heimat lebenden Menschen als auch bei bei Behörden bis hin in höchste politische Kreise. Leider gibt es aber nach wie vor auch die "Kehrseite der Medaille ", nämlich behördliche Schikanen gegenüber deutschen Vertriebenen. Lesen sie dazu den nachfolgenden Bericht unseres Lesers Gerhard Kuznik aus Rott:
Am Dienstag, dem 7. Mai 2002, begab ich mich gegen 11.10 Uhr in das Standesamt (Urzad Stanu Cywilnego) meiner Geburtsstadt Krappitz in Oberschlesien (heute auf polnisch Krapkowice), um mir eine Kopie meiner deutschen Geburtsurkunde von 1938 zu beschaffen. Das Standesamt befindet sich im Gebäude II der Stadtverwaltung im Ortsteil Ottmuth (heute Otmet). Da ich fließend polnisch spreche und die Sachbearbeiterin auch deutsch versteht, konnte ich mich einwandfrei verständigen.
Nach der Begrüßung verlangte die Sachbearbeiterin meinen Reisepaß, schaute ihn an und holte unverzüglich aus dem Nachbarraum das entsprechende Geburtsregister des Jahres 1938, schlug es auf und hatte sofort die Seite mit der Eintragung über meine Geburt offen vor sich und mir liegen. Aus den in deutscher Schrift eingetragenen Angaben konnte ich ersehen, daß ich um 13.10 Uhr geboren wurde. Auf meine wiederholte Bitte um Aushändigung einer Kopie meiner Urkunde wurde mir ein Antragsformular in polnischer Sprache vorgelegt und gesagt, nach dem Ausfüllen des Antrages könne ich einen gekürzten polnischen Auszug aus der deutschen Geburtsurkunde bekommen, der 20 Zloty koste, oder einen vollständigen Auszug in polnisch, der 30 Zloty kosten würde. Ich wiederholte meine Bitte, mir eine Kopie vom Original in deutscher Sprache auszuhändigen. Die Sachbearbeiterin erwiderte, sie könne mir nur einen Auszug in polnisch, aber keine Kopie in deutsch aushändigen. Da ich auf der Aushändigung einer deutschen Kopie bestand, ließ die Sachbearbeiterin das Geburtsregister aufgeschlagen auf ihrem Schreibtisch liegen und begab sich zu ihrer Dienstvorgesetzten. Diese kam nach rund 15 Minuten ins Zimmer zu mir, wir begrüßten uns, und nun las sie mir aus einer Verordnung des polnischen Innenministeriums aus dem Jahre 1994 wörtlich vor. Darin wird ausgeführt, daß die Leiter der Standesämter Kopien aus den aufbewahrten Personenstandsbüchern unter der Bedingung aushändigen können, daß sich in den Räumlichkeiten des Standesamtes ein Kopiergerät befinde und nach Auffassung des Leiters des Standesamtes der Zustand des Personenstandsbuches ein Kopieren erlaube.
Die Leiterin führte wiederholt aus, daß sich in den Räumlichkeiten des Standesamtes kein Kopiergerät befinde, sie das Personenstandsbuch in keinen anderen Raum verbringen dürfe und ich deshalb keine Kopie bekommen könne. Darauf erwiderte ich: "Sie werden doch im Standesamt ein Kopiergerät besitzen, Sie sind doch nicht so arm und bekommen sogar aus Deutschland viel Geld." Ich sagte ihr weiter, sie solle es bitte nicht persönlich auffassen, aber es sei doch wohl so, daß in den Räumlichkeiten des Standesamtes sich deshalb kein Kopiergerät befinde, um keine deutschen Kopien anfertigen zu können. Das sei aber eine reine Schikane und für Polen, das in die EU will, eine Schande. Ich hätte in Deutschland davon gehört und gelesen und wolle mich persönlich davon überzeugen, ob diese Berichte zutreffen: "Sie, die Leiterin des Standesamtes in Krappitz, sind der lebende Beweis für diese Aussagen." Eine zufällig im Raum anwesende ältere Polin mischte sich unaufgefordert in das Gespräch ein und sagte: "Schlesien, das ist 700 Jahre altes polnisches Land", worauf ich erwiderte: "So sehen Sie die Geschichte, und ich werde daran gehindert, Beweise für die Wahrheit zu bekommen." Ich bat die Leiterin, die auch deutsch verstand, bei ihren Dienstbesprechungen mein Anliegen vorzubringen und in meinem Sinne zu einer Lösung zu kommen. Ich sagte weiter, ich werde den Vorfall nicht geheim halten, sondern publik machen. Ich wollte auch wissen, wie viele andere schon in gleicher Angelegenheit bei ihr vorgesprochen haben, worauf sie antwortete: "In meinen 13 Dienstjahren sind Sie der Zweite." Zum Schluß fragte ich sie, ob sie mir eine Kopie der Verordnung des polnischen Innenministeriums aushändigen könnte. Sofort begab sie sich aus dem Flur in einen anderen Raum und brachte mir in kürzester Zeit eine Kopie dieser Verordnun |
|