|
Wilna Nachdem bereits das Oberste Gericht Litauens die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt hatte, weil sie gegen das Verbot von Grausamkeit und Folter verstoße, hat im Dezember auch das litauische Parlament der Abschaffung zugestimmt. Mit dem eindeutig ausgefallenen Beschluß ist ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft beiseite geräumt worden. Weltweit ist die Todesstrafe in knapp der Hälfte aller Staaten bis heute noch immer Teil der Verfassung und wird auch vollstreckt. Von den 40 Mitgliedsländern des Europarates haben dagegen nur Albanien, Bulgarien, Lettland, Rußland, die Ukraine und die Türkei diese bislang nicht offiziell abgeschafft. De facto wurde dort ein Moratorium verhängt.
|
|