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Die nundinae kehren alle neun Tage wieder. An diesem Tag hält man den Markt ab und läßt das gewöhnliche Tagwerk ruhen. Es finden auch bestimmte religiöse Zeremonien statt.
Einen Abschnitt von drei nundinae bezeichnete man als trinundinum: Dieser Zeitraum war für das öffentliche wie das Privatrecht republikanischer Zeitvon Bedeutung. Es war die gesetzliche Frist, die man zwischen bestimmten Ereignissen verstreichen lassen mußte: zwischen der Einberufung einer Volksversammlung und einer Abstimmung oder zwischen der Niederlegung eines vom Magistrat ausgearbeiteten Gesetzesvorschlages und dessen öffentlichen Aushang (promulgatio) sowie seiner Abstimmung. |
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