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Verwundert hörte der Stammtisch im Deutschen Haus, daß der Deutsche Bundestag sich am 50. Jahrestag des 17. Juni 1953 in seinem Plenarsaal die Melodie der deutschen Nationalhymne zwar "in ihrer orchestralen Fassung" von einem Streichquartett habe vortragen lassen, aber nicht auf den Gedanken gekommen ist, deren Text "Einigkeit und Recht und Freiheit" auch noch mitzusingen. "Dem Charakter der Veranstalt ung entsprechend" habe die Vokalversion "im Vorfeld der Gedenkstunde nie zur Debatte gestanden", meinte die Bundestagsverwaltung dazu.
Der CDU-Abgeordnete Martin Hohmann fand hingegen, daß das Lied der Deutschen "ein angemessenes akustisches Ausrufungszeichen nach einer bemerkenswerten Rede des Bundespräsidenten gewesen wäre". Statt dessen, so beklagte er, sei die Feierstunde "in der grauen Freudlosigkeit der bundesdeutschen Feierkultur verebbt".
Dem Stammtisch klingt das Verhalten seines Parlaments wie: "Hören ham wir das Lied schon müssen, aber singen ham wir es nicht mögen." Das erinnere daran, hieß es, daß in der bewegenden Stunde des Mauerfalls in Berlin 1989 der Bundestag in Bonn zwar spontan die Nationalhymne angestimmt habe, aber Mitglieder der grünen Fraktion fluchtartig das Plenum verließen, und auch daran, daß die Grünen mehrheitlich nach ihrem ersten Einzug ins Parlament der Gedenkstunde zum 17. Juni fernblieben.
Der Stammtisch meint, solange das Parlament, an dessen Reichstag die Worte stehen: "Dem Deutschen Volke", den Text Hoffmann von Fallersleben nicht findet oder finden will - wie soll das Volk es dann tun? |
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