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Im ersten Brief an die Korinther schreibt der Völkerapostel: "Wenn eine Frau kein Kopftuch trägt, soll sie sich doch gleich die Haare abschneiden oder soll sich kahl scheren lassen. Ist es aber für eine Frau eine Schande, sich die Haare abschneiden oder sich kahl scheren zu lassen, dann soll sie sich auch verhüllen." (1. Kor., 6)
Die Neue Zürcher Zeitung kommentiert diese Passage so: "Natürlich kommt kein aufgeklärter Mensch deshalb auf die Idee, Christinnen müßten heute noch ein Kopftuch oder einen Schleier tragen. Daß man mit einer sturen, wortgetreuen Auslegung der Heiligen Schrift nichts und immer auch das Gegenteil davon erreicht, weiß man ja in jeder Bibelgruppe. Allgemeingut ist längst auch die Einsicht in die geschichtliche Bedingtheit der heiligen Worte: Die Welt ist nun einmal nicht mehr die gleiche wie zu Paulus Zeiten. Vieles ist über sie gekommen seither, die Erklärung der Menschenrechte und der Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter. Dem Glauben hat es kaum geschadet. Die Vernunft hat sich in unseren Breitengraden mit der Religion längst arrangiert."
Der Koran enthält nur wenige Passagen, die expressis verbis die Verhüllung vorschreiben. In der Sure 24, 31 heißt es: "Und sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen und daß sie ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen und daß sie ihre Tücher über den Busen ziehen sollen und ihre Reize vor niemandem enthüllen als vor ihren Gatten oder ihren Vätern ... oder ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die von der Blöße der Frau nichts wissen." Und in der Sure 33, 59, die am häufigsten als Grundlage für den Kopftuchzwang herhalten muß, heißt es: "O Prophet! Sprich zu Deinen Frauen und Deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Tücher tief über sich ziehen. Das ist besser, damit sie [als ehrbar] erkannt und nicht belästigt werden."
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