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Ist die Scheidung (divortium) in republikanischer Zeit eher selten, so nimmt ihre Zahl gegen Ende der Republik , vor allem aber zur Kaiserzeit drastisch zu. Die Ehe ging ohne Formalitäten, durch bloße Erklärung des gegenseitigen Einverständnisses, in die Trennung (repudium). Die hierbei angewandte Formel lautete: tuas res tibi habeto (Du sollst Deine Sachen behalten). Doch konnte die Initiative, zumindest bis zum Ende der Republik, nicht von der Ehefrau ausgehen, wenn diese sine manu verheiratet worden war.
Nur der Eheschluß der confarreatio besaß eine Umkehrzeremonie für den Ehebund, die diffarreatio. Es scheint, daß ursprünglich die Ehe durch confarreatio unlösbar war und die diffarreatio bloß auf Extremfälle beschränkt war.
In der späteren Kaiserzeit bekämpften die christlichen Kaiser die Scheidung. |
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