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In den letzten Jahren der Republik konnten die Konsuln für die Zeit ihrer Abwesenheit von Rom einen Stadtpräfekten (praefectus urbi) benennen, der ihre Verwaltungsaufgaben wahrnahm. In der Kaiserzeit wurde dann die Stadtpräfektur zu einer Dauereinrichtung. Der Präfekt wurde unter den Senatoren, und dort vorrangig unter den ehemaligen Konsuln, gewählt und hatte die Aufgabe, für Ruhe und Ordnung in Rom selbst sowie in einem Umkreis von 100 Meilen zu sorgen. Er übte gleichermaßen die Straf - wie ab dem 3. Jh. auch die Zivilgerichtsbarkeit aus. |
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