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Die Slowakei lehnt auch die im Mai von der Budapester Linksregierung nochmals "entschärfte" Fassung des sogenannten Statusgesetzes für Auslandsungarn ab.
Aus einer Ende Juni gegen die Stimmen der an der Vier-Parteien-Koalition Dzurinda beteiligten Partei der Ungarischen Koalition verabschiedeten Erklärung geht hervor, daß man sich weder jetzt noch in Zukunft an einem Abkommen zur Umsetzung der breit gefächerten Unterstützungen für madjarische Minderheiten beteiligen werde.
Das im Herbst 2001 von der damaligen konservativen Regierung Orbán beschlossene und ab 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz sieht für Ungarn aus dem rumänischen Siebenbürgen, aus der Südslowakei, Slowenien, Kroatien, der serbischen Wojwodina oder aus der Karpatenukraine vielfältige kulturelle und soziale Hilfen vor, die den Entschluß zum dauerhaften Verbleib in der Heimat erleichtern sollen.
Nun veranlaßte die Regierung Medgyessy nicht nur die Streichung des Begriffs der grenzüberschreitenden "Einheit der ungarischen Nation" aus der Präambel des Gesetzes, sondern es wurden angesichts massiver Vorbehalte seitens der EU, Rumäniens und besonders der Slowakei auch substantielle Änderungen vorgenommen.
Hier ist vor allem der Verzicht auf spezielle Arbeitsmöglichkeiten für Auslandsungarn in der Republik Ungarn zu nennen sowie die Abschaffung von Sonderrechten bei der Nutzung des ungarischen Gesundheitssystems.
Außerdem wurden die Zuschüsse für jenseits der eigenen Staatsgrenzen lebende Familien, die ihre Kinder auf eine ungarische Schule schicken, insofern ausgeweitet, als
jetzt auch Ungarisch lernende Schüler der Titularnationen in den Genuß der Unterrichtsförderung kommen sollen.
Laut Budapester Statistiken haben bisher rund 650 000 Person einen Antrag auf den "Ungarnausweis" gestellt, der zum Empfang der Vergünstigungen berechtigt. Das bedeutet eine Quote von ungefähr 20 Prozent.
Für Rumänien sind gut 375 000 Gesuche dokumentiert, für die Ukraine und Serbien jeweils rund 100 000, für die Slowakei 70 000 und für Kroatien 5500. Im bezug auf das EU-Mitglied Österreich besitzt das Statusgesetz keine Gültigkeit. Was die Slowakei und Slowenien betrifft, so soll es auch nach deren EU-Beitritt 2004 gültig bleiben. (MS) |
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