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Erneut hat eine Bundesregierung - diesmal unter sozialdemokratischer Führung - versucht, Opfer von Enteignungen in der SBZ/DDR auszutricksen und um ihre Entschädigungsansprüche zu bringen. Das sogenannte DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG) wurde mit einer so kurzen Antragsfrist ausgestattet, daß viele der Betroffenen nicht mehr rechtzeitig ihre Ansprüche geltend machen konnten und möglicherweise leer ausgehen.
Der Verdacht drängt sich auf, daß diese ungewöhnlich knappe Fristsetzung fiskalische Gründe hat. Offenbar sollten möglichst viele Anspruchsberechtigte den Termin verpassen, damit der Bundesfinanzminister möglichst wenig zahlen muß. Dazu paßt auch, daß die sonst so medienbewußte Bundesregierung in dieser Sache auf Öffentlichkeitsarbeit weitgehend verzichtete.
Zunächst hatte man sich mit der Verabschiedung des Gesetzes viel Zeit gelassen: Erst am 16. Dezember 2003, also über 13 Jahre nach der Vereinigung, trat das DDR-EErfG in Kraft. Dann aber hatte es der Gesetzgeber plötzlich sehr eilig und gewährte nur sechs Monate Antragsfrist - am 16. Juni war Schluß.
Damit knüpft die Regierung Schröder/Fischer nahtlos an die Linie von Kohl/Schäuble an, mit allen Mitteln die Staatskassen von Entschädigungen an Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft zu entlasten. Allerdings weist Manfred Graf von Schwerin namens der "Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum" gegenüber derdarauf hin, daß die Betroffenen nicht alle Hoffnung aufgeben sollten: Namhafte Rechtsexperten hielten die kurze Antragsfrist für verfassungswidrig, so daß eine Klage in Karlsruhe durchaus Erfolgsaussichten habe. Graf von Schwerins nachvollziehbare Bewertung des Vorgangs: ein "starkes Stück des Gesetzgebers" und eine "Verhöhnung der Opfer". EB
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