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Die Äußerungen von Bundeskanzler Schröder am 1. August 2004 in Warschau zu den Ansprüchen der Vertriebenen auf Entschädigungen sind völkerechtswidrig. Zu diesem klaren Ergebnis kommt ein Gutachten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Es widerlegt nach Ansicht des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge", Erwin Marschewski, eindeutig die Regierungsposition. In dem Gutachten heißt es: "Die Verzichtserklärung des Kanzlers hat Ansprüche der Geschädigten nicht in ihrer Existenz beseitigt." Fazit: "Vertreibungen und entschädigungslose Enteignungen sind völkerrechtswidrig." |
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