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Wahlkampfkostenerstattung

 
     
 
Kaum sind die Wahlen vorüber, wollen die Parteien schon wieder mehr Geld in die eigenen Kassen leiten. Und erneut läuft das altbekannte Spiel an: Ein Gesetzentwurf, der eine Erhöhung der direkten Wahlkampfkostenerstattung von 230 auf 245 Millionen Mark vorsieht, wird kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt, eine Debatte ist nicht vorgesehen. Spätestens daran wird deutlich, daß die in Finanzfragen wie ein Kartell
gemeinsam vorgehenden Parteien etwas zu verbergen haben. Denn die Steuergelder, mit denen die Parteien über verschiedenste Wege die eigenen Kassen füllen, haben sich in den vergangenen 25 Jahren verzehnfacht. Sie sind damit weit stärker gestiegen als alle Vergleichsmaßstäbe wie Renten- und Lohnerhöhungen oder die Inflationsrate. Sechs Milliarden Mark Steuermittel leiten die Parteien innerhalb einer Legislaturperiode auf sich über. Von Nachholbedarf, den der SPD-Abgeordnete Wilhelm Schmidt entdeckt zu haben glaubt, kann angesichts dieser Summen wirklich keine Rede sein.

 

 
     
     
 
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