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Walter Haack informiert:

 
     
 
1. Entschädigung auch für verschleppte deutsche Zwangsarbeiter

Gemäß dem Arbeitskreis deutscher Zwangsarbeiter (AKZD) der Freundeskreisen im In- und Ausland handelt es sich um ungefähr 100.000 Personen; 100.000mal 4.000 Euro gleich 400 Millionen Euro. Dieser Personenkreis erhält seit dem Jahre 2001 von der Stiftung für ehemalige Häftlinge Unterstützungen, bisher 7.000 Verschleppte mal 2.500 Euro pro Person, die länger als ein Jahr verschleppt waren, das macht 17,5 Millionen Euro; jedes Jahr erneuter Antrag möglich.

Hierbei ist zu beachten, daß seit 1970 schon Leistungen an Deutsche im Häftlingshilfegesetz (HHG) vorgesehen waren, die "in den Vertreibungsgebieten aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden", zu deutsch, verschleppt worden sind: (Paragraph 1, Ziffer 1, Nr. 1 HHG); Für diese vertriebenen Verschleppten wurden jedoch niemals Leistungen trotz Gesetz vorgesehen, bis es Ende 2000 dem SPD-Abgeordnete
n Hans-Joachim Hacker gelang, im Etat des zuständigen Bundesinnenministers von 2001 an Geld bereitzustellen.

2. SED-Unrecht: Union fordert Opferrenten für Verfolgte aus der DDR

Mit einem 3. Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht will die Union eine "symbolische finanzielle Anerkennung der erlittenen Nachteile und Schädigungen" erreichen. Mit der Opferpension soll die besondere Rolle all derjenigen anerkannt werden, die Widerstand gegen das SED-Unrecht leisteten und sich unter Einsatz ihres Lebens und um den Preis erheblicher persönlicher und sozialer Nachteile für Freiheit und Demokratie eingesetzt haben. Durch die Opferpension würden die öffentlichen Haushalte mit etwa 180 Millionen Euro belastet, von denen nach Vorstellung der Parlamentarier der Bund 60 Prozent und die Länder 40 Prozent übernehmen sollen. Die FDP fordert daneben mit ihrem Gesetzentwurf 15/1235 eine Opferrente für ehemalige politische Häftlinge von monatlich 500 Euro; ihre Zahl schätzt die FDP auf ungefähr 90.000 Personen (540 Millionen Euro).

3. Entschädigung auch an Heimkehrer in die ehemalige DDR

Nach dem "Heimkehrerentschädigungsgesetz" erwartet schließlich die Union in ihrem Gesetzentwurf 15/407 gleiche und gerechte Behandlung von ehemaligen Kriegsgefangenen, die als Heimkehrer in das Beitrittsgebiet zurückgekehrt sind. Gutachter während einer Anhörung schätzen den noch lebenden Personenkreis auf "mindestens" 35.000 Berechtigte, die mindestens fünf Jahre in Gefangenschaft waren. Das ergibt einen Finanzierungsbedarf von ungefähr 14 Millionen Euro.

Der Einigungsvertrag von 1990 hatte diese Leistungsart ausgeschlossen, und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1990 aufgehoben.
 
     
     
 
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