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Auf der Versailler Konferenz hoffte Polen, ebenso wie Westpreußen und Posen auch Oberschlesien ohne vorherige Volksabstimmung zugesprochen zu bekommen. Mit Hilfe der angelsächsischen Siegermächte Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten gelang es Deutschland jedoch, ein Plebiszit zu erwirken. Vor der Abstimmung wurde jedoch das Hultschiner Ländchen der Tschechoslowakei zugesprochen. Auch die Kreise Neisse (Stadt und Land), Grottkau, Falkenberg und der westliche Teil des Kreises Neustadt/OS gehörten nicht zum Abstimmungsgebiet. Ihr deutscher Charakter stand für die Alliierten außer Frage. Deutschlands Gegner mögen sich hiervon eine Verbesserung der Siegchancen für Polen erhofft haben, doch nichtsdestotrotz votierte von den 97,9 Prozent der Stimmberechtigten, die am 20. März ihr Votum abgaben, nur eine Minderheit von 40,4 Prozent für einen Anschluß an den neuen mittelosteuropäischen Staat. Dem stand eine satte absolute Mehrheit von 59,6 Prozent gegenüber, die für den Verbleib beim Reich stimmte.
Deutschland interpretierte diesen Wahlausgang in der Weise, daß das Abstimmungsgebiet nun in seiner Gesamtheit beim Reiche verbleibe. Das versuchten Polen um den polnischen Plebiszitkommissar Wojciech/Albert Korfanty mit Gewalt zu verhindern. Mit der Begründung, daß der Osten Oberschlesiens mehrheitlich propolnisch gestimmt habe, besetzten sie in einem von Warschau und der französischen Besatzungsmacht unterstützten sogenannten Aufstand den rechtsodrigen Teil der Provinz - mit Ausnahme der meisten großen Städte. Diesem Fait accompli setzte der oberschlesische Selbstschutz mit Unterstützung von Freikorps erfolgreich Widerstand entgegen. Obwohl nur halb so stark wie die polnischen Verteidiger, gelang es ihnen am 21. Mai 1921, mit dem Annaberg den sogenannten heiligen Berg Oberschlesiens zu erstürmen. Auf Druck der Franzosen befahl jedoch die Reichsregierung den Siegern Rückzug und Auflösung.
Nachdem sich auch die polnischen "Aufständischen" auf Druck von außen aufgelöst hatten, lag die Entscheidungsgewalt nun direkt bei den das Gebiet besetzt haltenden Alliierten. Die beiden Großmächte Frankreich und Großbritannien waren sich jedoch über die Behandlung des Abstimmungsgebietes uneins. Während London dem deutschen Reich Oberschlesien nicht zuletzt auch deshalb lassen wollte, um dessen Leistungskraft für die Zahlung von Reparationen zu erhalten, präferierte das ebenso propolnische wie antideutsche Paris eine Teilung der Provinz zwischen Deutschland und Polen. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, legten die beiden Siegermächte das Problem dem neu gegründeten Völkerbund vor.
Für die Ausarbeitung einer Empfehlung setzte der Völkerbundsrat am 1. September 1921 eine Viererkommission ein. Sie bestand außer aus dem Chinesen Wellington Koo aus dem späteren Außenminister des wenigstens teilweise frankophonen Belgien, Paul Hymans, sowie den Botschaftern Spaniens und Brasiliens in Paris, José Maria Quinonès de Léon und Castao da Cunha. Angesichts dieser Zusammensetzung war eher ein Verständnis für die Interessen Frankreichs denn für jene Großbritanniens zu erwarten. Erschwerend kam für Deutschland hinzu, daß Großbritanniens außenpolitische Situation sich 1921 verschlechterte. Griechenland, auf dessen Seite es sich im Kriege mit der Türkei geschlagen hatte, geriet durch militärische Erfolge Kemal Atatürks in Bedrängnis, und das Irland-Problem spitzte sich zu. In dieser Situation wollte das Königreich die Entente mit der Französischen Republik nicht über Gebühr belasten und war entsprechend konziliant in der Oberschlesienfrage.
Am 12. Oktober 1921 gab der Völkerbundsrat seine Empfehlung bekannt. Diesen sogenannten Genfer Schiedsspruch verkündeten die Alliierten am 20. Oktober 1921 als ihre Entscheidung.
Gemäß dieser Entscheidung wurde das Abstimmungsgebiet geteilt; Polen wurden die Kreise Pleß, Kattowitz und Königshütte, der größte Teil der Kreise Tarnowitz, Beuthen und Rybnik sowie der Süden beziehungsweise Südosten der Kreise Hindenburg, Lublinitz und Ratibor zugesprochen. Mit diesem 3.213 Quadratkilometer großen, 893.000 Einwohner zählenden Teil erhielt Polen zwar "nur" 33 Prozent des Abstimmungsgebietes mit 42 Prozent der Bevölkerung, aber den überwiegenden Teil der Bodenschätze und Industrie. So verlor das Reich 92,5 Prozent der Kohlevorkommen, 77 Prozent der jährlichen Kohleförderung, 53 der 67 Steinkohlegruben, 1.875 der 3.030 Koks-öfen, 22 der 37 Hochöfen, jeweils neun der je zwölf Stahl- und Walzwerke, zehn der 15 Zink- und Bleierzgruben, fünf der sieben Zinkblechwalzwerke sowie ausnahmslos alle 24 Zink-, Silber- und Bleihütten.
Die Reichsregierung protestierte hiergegen bei den Alliierten, doch diese qualifizierten den deutschen Protest als "nichtig" ab. Der Reichskanzler Joseph Wirth kommentierte diesen Vorgang vor dem Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Reichstages am 7. November 1921 wie folgt:
Unsere Rechtsverwahrung wird dadurch nicht beseitigt, daß sie zurückgewiesen wird; sie bleibt vor der Geschichte aller Zeiten bestehen. D. Beutler |
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