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Absingen des Deutschlandliedes nicht verboten

 
     
 
Ob es bei der seit vielen Jahren defizitären Tageszeitung "Die Welt" mit einem bloßem Austausch des Chefredakteurs getan ist, bleibt noch abzuwarten. Erst unlängst tauchte wieder eine kesse Fehlinterpretation auf, die wenig geeignet scheint, die Leserschar zu vergrößern: Die Zeitung druckte eine AFP-Meldung ab, wonach die DVU CDs mit allen Strophen des Deutschlandliedes versende. Dabei, so wurde hervorgehoben, sei doch die erste Strophe verbote
n.

Man kann sich mühelos vorstellen, was eine auswärtige Nachrichtenagentur eventuelll mit solchen Hinweisen bezweckt, falsch ist es dennoch, denn das Innenministerium hat in einer neuerlichen Verlautbarung vom 10. 9. 1997 darauf verwiesen, es stünden dem "Absingen der ersten beiden Strophen keine bundesrechtlichen Vorschriften entgegen". Natürlich ist dies auch anderswo bekannt, insbesondere an öffentlich-rechtlichen Sendern. Aber das offenbar mit der Neigung zu Selbsthaß ausgestattete Trio Klaus Weidmann, Ulrich Neumann und dem sattsam einschlägig bekannten Anton Maegerle schien dies nicht zu genieren. In ihrer Inquisitoren ähnelnden Wahnneigung, immerfort Neonazis überführen zu wollen, suchten sie in einer am 1. 4. 98 unter dem Thema "Jung, rechts, gewaltbereit - Wie die NPD ihren Nachwuchs rekrutiert" ausgestrahlten Sendung zu unterstellen: "Trotz Verbot spielen die Ultrarechten die erste Strophe des Deutschlandliedes." Diese Feststellung war falsch, was einen wachen Zuschauer veranlaßte, an den Intendanten des Südwestfunks, Peter Voß, mit der Bitte um Aufklärung zu schreiben, was es denn mit diesem Verbot auf sich habe. Der Intendant, früher als wackerer Streiter für Rechtsstaatlichkeit gerühmt, ließ die Anfrage über einen Referenten beantworten, der wahrheitswidrig behauptete, daß das Landratsamt in Saalfeld/Thr. die NPD-Demonstration nur mit der Auflage gestattet habe, daß die 1. Strophe des Deutschlandliedes nicht abgespielt werde. Doch "daran habe sich die NPD nicht gehalten. Insofern stimmt der Satz: ,Trotz Verbot spielen die Ultrarechten die erste Strophe des Deutschlandliedes‘.

Doch der helle Zuschauer blieb wachsam und faßte im Thüringer Innenministerium nach. Prompt kam die Antwort: "Da zu keiner Zeit ein Verbot zum Abspielen … erteilt wurde, lag auch kein Verstoß vor. Eine solche Auflage … wurde bisher in keinem Auflagenbescheid erteilt."

Peinlich für die Agitprop-Truppe aus Baden-Baden und ihrem Intendanten Voß. Oder? Zugleich muß deutlich gesagt werden, daß mit solch üblen Zwecklügen die demokratische Atmosphäre derart vergiftet wird, daß hier die Sätze angefügt werden müssen, daß die Aufdeckung dieser Behauptung als Lüge keineswegs mit einer irgendwie gearteten Sympathie der hier in Rede stehenden NPD zu tun hat. P. F.

 

 
     
     
 
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