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Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung so steht es in Artikel 6, Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Und zwar in jenem privilegierten Grundrechte-Katalog, den die Väter unserer Verfassung aus gutem Grund als unabänderlich festgeschrieben haben.
Nachdem nun sogar die Grünen auf dem Boden jener FDGO stehen, auf der sie früher voller Hohn und Spott herumtrampelten, ist ohnehin nicht zu befürchten, daß der zitierte Grundgesetz-Artikel etwa durch eine pseudoliberale Zufallsmehrheit abgeschafft oder in der Substanz verändert werden könnte. Man macht das heute anders: Was man nicht ändern kann, hebel t man aus.
Der Hebel heißt "Gesetz zu eingetragenen Partnerschaften" (im Volksmund: "Homoehe") und ließ die "taz" in "Bild"-Format-Lettern orakeln: "Leitkultur bedroht". Die Grünen feierten einen "Supertag", die SPD untermalte ihre Forderung nach "Toleranz" mit maßlosen Verbalattacken auf den "Dom von Köln" in linken Kreisen war zumindest an diesem 10. November die Welt in Ordnung.
Aus nichtlinker Sicht hingegen ist die Welt der Deutschen mit diesem Gesetz erheblich in Unordnung geraten. Der CSU-Rechtsexperte Norbert Geis, der immer überzeugender in die Rolle eines parlamentarischen Grundwerte-Bewahrers hineinwächst, warf der rot-grünen Koalition "ehrloses Verhalten" vor. Kern seiner Kritik: Das Gesetz sei erstens verfassungswidrig und zweitens überflüssig.
Beide Punkte kann man sich durchaus zu eigen machen. Die vom Grundgesetz vorgegebene Sonderstellung von Ehe und Familie wird ausgehöhlt, indem dieser traditionellen Keimzelle jeder menschlichen Gesellschaft eine Lebensform gleichgestellt wird, die man als alles mögliche bewerten kann, nicht aber als "Keimzelle".
Hinzu kommt, daß die rot-grüne Regierungskoalition ja auch ganz bewußt ihre Neuerung mit sehr konkreten materiellen und finanziellen Konsequenzen ausgestattet hat. In diesem Bereich ist der "besondere Schutz" von Ehe und Familie ohnehin auch von früheren Bundesregierungen längst demontiert worden. Dies ist aber keine Rechtfertigung, staatliche Förderungen einfach auf immer weitere, dafür ursprünglich gar nicht vorgesehene Kreise auszuweiten.
Und Norbert Geis hat auch im zweiten Punkt recht: Es gibt in Deutschland keinen zwingenden Handlungsbedarf; Schwule und Lesben werden, bis auf geringfügige Ausnahmen, in diesem Lande weder verfolgt noch benachteiligt noch diskriminiert. Die in der Tat ärgerlichen Ausnahmen kann man aber nicht auf dem Verordnungswege abschaffen.
Die wenigen Rechtsbereiche, in denen gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften tatsächlich bisher benachteiligt waren (zum Beispiel im Erbrecht) hätte man auch auf einfachere Weise neu regeln können, ohne gleich zur "Homoehe" greifen zu müssen.
Schließlich bestätigen Gespräche mit Betroffenen immer wieder, daß die weitaus meisten von ihnen die Reform für uninteressant, unnötig oder gar ärgerlich halten und keineswegs daran denken, nun im Galopp zum Standesamt zu rennen.
Wenn die Grünen behaupten, hier sei eine verfolgte Minderheit endlich vor Diskriminierung geschützt worden, lügen sie. In Wahrheit haben sie wieder einmal eine Minderheit instrumentalisiert, um ganz anderen politischen Zielen ein Stück näher zu kommen. Dieses Gesetz ist keineswegs ein "Sieg der Schwulen und Lesben", sondern ein strategischer Erfolg ideologischer Systemveränderer. Insofern muß man die "taz"-Schlagzeile durchaus ernst nehmen. Nina Schulte
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