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Ausländer dürfen Land kaufen

 
     
 
Erstmals dürfen jetzt auch Ausländer in den Gebieten der Russischen Föderation Land erwerben. Ein entsprechendes Rahmengesetz hat Präsident Putin vergangenen Freitag unterzeichnet, wie die „Welt“ meldet.

Ausgenommen von der Regelung bleiben jedoch sowohl das nördliche Ostdeutschland als auch der Ferne Osten Rußlands. Ebenso dürfen Ausländer nach wie vor keine landwirtschaftlichen Flächen erwerben. Somit sind nur zwei Prozent der Gesamtfläche der Föderation mögliche Kaufobjekte.

Interessenten für die Ausnahmeregionen wie das Königsberger Gebiet
bleibt indes ein legaler Ausweg: Der sogenannte Landkodex sieht vor, daß (allein) der Präsident per Ukas Ausnahmen gestatten darf. Wer also am Pregel einen Betrieb auf eigenem Grund und Boden errichten oder das Grundstück, auf dem sein Betrieb bereits steht, erwerben möchte, muß sich direkt an den Präsidenten in Moskau wenden.

Für den Grunderwerb durch Nichtrussen ist Bedingung, daß sie entweder bereits auf dem Gelände einen Betrieb besitzen oder dort investieren wollen. Bislang sehen die russischen Gesetze bloß langfristige Pachtverträge vor. Dies hemmte die ausländische Investitionstätigkeit und ließ einen gewaltigen Schwarzmarkt mit zahllosen Strohmännern wuchern.

Der Unterzeichnung vergangene Woche ging ein jahrelanges Tauziehen voran. Bis alle notwendigen Einzelgesetze zum „Landkodex“ erlassen sind, werden weitere zwei Jahre veranschlagt, heißt es.

Rußland erhofft sich von der Liberalisierung des Grundstücksmarktes eine Vervielfachung der Auslandsinvestitionen. Im einzelnen wird sich erst erweisen, ob und inwieweit die restriktivere Handhabung des Grundstückskaufs in Nord-Ostdeutschland den Strom nichtrussischen Kapitals in die Region behindert.

 
     
     
 
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