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Begleitet gegen die Unfallflut

 
     
 
Nach dem Diskobesuch kommt allzu oft die Schreckensmeldung: Jugendliche Autofahrer auf der Heimfahrt tödlich verunglückt. Vor allem in Brandenburg haben sich Fahranfänger immer wieder überschätzt und sind in den Tod gerast. Mehr Kontrollen und schärfere Gesetze (beispielsweise verlängerte Probezeit für Führerscheinneulinge) haben sich als unzureichend erwiesen.

Nach etlichen anderen Bundesländern hat sich daher der Berliner Senat
auf seiner Sitzung am 24. Januar endlich zur Einführung des „Führerscheins ab 17“ durchgerungen. Das sogenannte „begleitete Fahren“ erlaubt Anfängern das Steuern eines Pkw, sofern ein mindestens 30jähriger Beifahrer daneben sitzt, der seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (oder der alten Klase 3) besitzt und nicht mehr als drei Punkte in Flensburg auf dem Kerbholz hat. Es muß nicht immer der selbe sein: Die bis zu drei möglichen Beifahrer müssen aber vorher namentlich benannt werden und landen in einer Liste. Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nach erfolgreicher Prüfung nur in Begleitung dieser Personen ans Steuer. Zeitgleich mit Brandenburg startet dieser Modellversuch am 1. Februar auch in der Hauptstadt.

Die Befürworter dieser Deregulierung, die inzwischen in der Mehrzahl aller Länder beschlossen wurde (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Hessen, Nord-rhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Saarland) versprechen sich mehr Verkehrssicherheit davon.

So führt der Berliner Senat an, in Österreich und Schweden habe sich die Unfallstatistik positiv entwickelt, nachdem das begleitete Fahren eingeführt worden sei: in Österreich seien 15 Prozent weniger Unfälle bei Fahranfängern verzeichnet worden, in Schweden gar 40 Prozent. Aus Niedersachsen wird ebenfalls von einer Reduzierung der Unfallzahlen in der entpsrechenden Altersgruppe auf „schwedisches Niveau“ berichtet.

Auf „Weltniveau“ sind die deutschen Länder wie Berlin und Brandenburg mit der neuen Regelung indes noch lange nicht. In anderen Ländern darf ein Anfänger auch vor seiner Führerscheinrüfung bereits mit einem Erziehungsberechtigten fahren üben. Damit spart er teure Fahrstunden.

Die starren deutschen Regelungen mit vorgeschriebenen Schulstunden und Sonderfahrten bemängelten Kritiker bereits höhnisch als ein Arbeitsschaffungsprogramm für frühere Bundeswehr-Unteroffiziere, die sich nach Dienstende als Fahrlehrer verdingen.

Die Spitze gegen das deutsche Fahrlehrergewerbe wird vor dem internationalen Hintergrund nachvollziehbar: In anderen Ländern meldet sich ein Fahranfänger einfach zur Prüfung an, die er besteht – oder eben nicht. Dann kann er immer noch Stunden nehmen, vorgeschrieben sind sie nicht. In Deutschland dagegen muß er oder sie – meistens aber die Eltern und Großeltern – Tausende von Euro für die Fahrschule hinblättern, bevor es zur Prüfung kommt.

Erstaunlich ist, daß es gerade den Sozialdemokraten bislang nicht in den Sinn gekommen ist, daß diese „teuren“ Vorschriften eine Auswahl bei der Führerscheinvergabe ermöglichen, die ihnen alles andere als „sozial gerecht“ erscheinen kann. Denn wer das viele Geld für die „Pflichtstunden“ nicht aufbringt, der kann so fahrtüchtig sein wie er will – den „Lappen“ kriegt er nie.
 
     
     
 
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