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Das Anti-Gesetz

 
     
 
In einer großen Koalition muß man ganz offensichtlich große Kröten schlucken", sagt der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) mit Blick auf den neuen Beschluß der großen Koalition zur "Gleichbehandlung", bekannt auch als Antidiskriminierungsgesetz.

Was von CDU/CSU und SPD als Kompromiß gelobt wird, ist tatsächlich eine konsequente Fortsetzung rot-grün
er Politik. Dafür spricht, daß "Gleichbehandlung" nach wie vor nach Kriterien beurteilt wird, die weit über die Richtlinien anderer EU-Staaten hinausgehen. Deutschland setzt somit deutlich mehr um, als die Europäische Union fordert. Statt klar definierter Kriterien, nach denen vermeintlich Benachteiligte klagen können, wartet die Regierung mit einer Sammlung weitschweifiger Klage-Gründe auf.

Wer sich in Zukunft wegen seiner Behinderung, seines Alters, Geschlechts, der sexuellen Neigung oder Weltanschauung eingeschränkt fühlt, kann vor Gericht ziehen. Weist er dort eine Benachteiligung "glaubhaft" nach, drohen dem Beklagten Schadenersatzforderungen in bislang nicht bemeßbarer Höhe. Auch Unterlassungserklärungen und erhöhte Strafen im "Wiederholungsfall" sind vorgesehen.

Es ist ein Gesetz, das Auswirkungen auf fast alle Vertragsbereiche haben wird.

 
     
     
 
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