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Auch ein siegreich geführter Krieg oder die großzügige Teilhabe am Strandgut der Sieger kann sich noch nach Jahrzehnten ins Gegenteil verkehren: Wenn nicht alle Anzeichen trügen, dann stehen der Republik Polen schwere Zeiten mit milliardenschweren Dollar-Forderungen bevor.
Die im Herbst 1998 verabschiedete Resolution 562 des amerikanischen Repräsentantenhauses, die auf eine rasche Wiederherstellung üblicher europäischer Rechtsformen abzielte, richtete sich gegen die nach dem Zweiten Weltkrieg in Mittel- und Osteuropa aufgekommenen bolschewistischen Willkürmaßnahmen im Bereich des Eigentums. Diese Resolution wirkt inzwischen wie eine langsam mahlende Gottesmühle, die nun all jene Ritter des kurzen Glücks und des rasch und illegal erworbenen Eigentums erfaßt, die vermeinten, die Rechte des Zusammenblebens der Völker ungestraft und auf Dauer brechen zu können.
Es gelangen selbstverständlich zunehmend auch jene Kräfte in diesen Mahlstrom, deren gestörtes Rechtsbewußtsein von der US-Politik eingeholt wird: deutsche Politiker, die mit ihren falschen Maximen gegenüber den Vertreiberstaaten Grundgesetz und Völkerrecht mißachten zu können glaubten und die sich nun mit ungesetzlich erworbenen Geldsummen verdient ins politische Abseits bringen.
Als unlängst der US-Historiker Norman Finkelstein in einer Untersuchung über Entschädigungfragen im Zusammenhang mit Fremdarbeitern auch die Forderungen geschädigter jüdischer Kreise erwähnte, wonach bereits jetzt die Summe von "60 Milliarden Dollar für Immobilien" von Polen aufzubringen sei, konnte man davon ausgehen, daß sich alsbald praktische Schritte anschließen würden.
In der Tat zitierte nur wenige Tage später die polnische "Gazeta Wyborcza" denn auch den britischen Labour-Abgeordneten Gary Titley, wonach ein Land, das das Eigentum nicht respektiere, nicht in die EU gehöre. Die deutliche Anspielung auf die bisherige Praxis Polens, Eigentumsansprüche zu ignorieren, scheint nun Polens Versuch, den Fuß in die EU zu bekommen, deutlich zu erschweren.
Der britische Parlamentarier traf sich in Brüssel mit dem Verband polnischer Grundstückseigentümer und einer Gruppe amerikanischer Juden und kenntnisreichen US-Anwälten, die in New York bereits Sammelklagen gegenüber der polnischen Republik eingereicht hatten, zu einem umfangreichen Meinungsaustausch. US-Anwalt Mel Urbach, der seinerzeit auch die jüdischen Kläger gegenüber deutschen und Schweizer Banken vertreten hatte, äußerte gegenüber der konserativen polnischen Zeitung "Rzeczpospolita" eindeutig, daß nunmehr Polen das nächste Land sei, von dem Entschädigungen gefordert werden sollten.
Es bleibt bisher noch unklar, ob das von europäischen Parlamentariern gegenüber Polen geforderte Junktim zwischen Rechtsangleichung in der Eigentumsfrage oder Verweigerung der EU-Mitgliedschaft auf eine analoge Forderung des Bundes der Vertriebenen zurückgeht oder ob einschlägige EU-Gremien jene Unvereinbarkeit aus eigener Anschauung zur Forderung erhoben haben.
Eines aber steht jetzt schon fest, daß die Intention der Resolution 562 des amerikanschen Repräsentantenhauses auch die Belange deutscher Vertriebener umfaßt, da das Prinzip der Rechtsgleichheit selbstverständlich ohne Einschränkung gilt. Die deutsche Bundesregierung wäre daher gut beraten, im Sog dieser rechtspolitischen Initiative, die alsbald auch die tschechische Republik, Litauen und wohl auch Rußland erfassen dürfte, an der Seite des Rechts und endlich auch an der Seite der bislang so schmählich betrogenen und gedemütigten Vertriebenen zu stehen.
Polen, das in Kürze zunächst die Forderung von 60 Milliarden Dollar für Immobilien von amerikanischer Seite präsentiert bekommt, sollte bedenken, daß mit diesen Zahlungen, die vielleicht vorerst an das Land gebunden werden könnten, auch Kapital in Umlauf käme, das der Wirtschaft entscheidende Impulse verleihen könnte. Möglicherweise ließe sich dies auch mit den Zahlungen an deutsche Vertriebene bewerkstelligen. Müller
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