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Mit dem neuen Jahr tritt die stufenweise Rentenbesteuerung in Kraft. Schon jetzt steht fest: Auch wenn die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte für den durchschnittlichen Ruheständler nur geringe oder keine zusätzlichen Abzüge bringt, so gibt es doch Verlierer. Die Jahrgänge 1965 und älter sowie Rentner mit „überdurchschnittlich“ hohen Bezügen zahlen ab diesem Jahr drauf, denn sie versteuern unter Umständen doppelt: Die Rentenversicherung sbeiträge und die Rente.
Die neue Gesetzeslage verpflichtet alle bisherigen Rentenbezieher sowie die 2005 dazukommenden, ihre Rente zu 50 Prozent zu versteuern. Ein Grundfreibetrag schützt einerseits vor hohen Steuerforderungen, verkompliziert andererseits zusammen mit der auf Jahre angelegten Übergangsregelung und weiteren Freibeträgen eine sachliche Einschätzung – Verunsicherung ist die Folge. Ziel der sogenannten Nachgelagerten Besteuerung ist die Gleichstellung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – dafür ist eine 35 Jahge lange Übergangszeit eingeplant. Erst an deren Ende (2040) ist die „Gleichstellung“ abgeschlossen. Renten sind dann für „Neurentner“ voll zu versteuern. Wieviel Steuern zu zahlen sind, hängt bis dahin vom Jahr des Eintritts in die Rente ab – dieser jeweilige Satz bleibt bestehen. Für alle, die bereits Rente oder Pension beziehen, sind so theoretisch 50 Prozent zu versteuern. Eine sogenannte Günstigerprüfung soll garantieren, daß in der Umstellungsphase keiner unverhältnismäßig belastet wird. Als „Ausgleich“ zur Steuer werden die Beiträge zur Rentenversicherung zu 60 Prozent steuerlich befreit – wer also derzeit noch einzahlt, spart, muß aber im Alter mit weniger Geld rechnen. Auf den ersten Blick ein faires Programm, daß sich aber nur für die Jüngeren rechnet.
Die Beispiele für das Jahr 2005 (Grafik, unterer Teil) zeigen jeweils in zwei Varianten für Alleinstehende und Verheiratete, ab welcher Rentenhöhe real Steuern zu erwarten sind. Zusätzlich zur Rente eingehende Einkünfte wie Mieteinnahmen werden nach dem neuen System stärker belastet. Neben den Alterseinkünften werden auch Steuervorteile gemindert, so beispielsweise für Kapitallebensversicherungen. Altersvorsorge im Rahmen einer Privatrente, die in monatlichen Raten ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird, soll auch weiterhin steuerfrei bleiben. Zwar waren Rentner schon immer steuerpflichtig, doch muß nach dem neuen Gesetz wohl jeder vierte Rentnerhaushalt Steuern zahlen. Bei einem Rentner, der ab 2005 Altersrente bezieht, werden zirka 43.000 Euro des Lebenseinkommens doppelt besteuert. SV |
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