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Nach bisherigem Recht werden von den Renten lediglich die sogenannten Ertragsanteile versteuert. Das sind fiktive Zinsen von den eingezahlten Beiträgen. Rentenanteile, die auf zuvor eingezahlten Beiträgen beruhen oder aus Bundeszuschüssen resultieren, werden zur Zeit nicht versteuert. Dieser Grundsatz wird steuerrechtlich durch pauschale Ertragsanteile umgesetzt, die mit steigendem Renteneintrittsalter geringer werden. So muß ein Rentner, dessen Rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres begonnen hat, 27 Prozent seiner Rente der Einkommensteuer unterwerfen. Aufgrund von steuerlich en Freibeträgen bleibt die gesetzliche Rente im Ergebnis meistens steuerfrei. Steuern müssen Rentner in der Regel nur dann zahlen, wenn sie über erhebliche steuerpflichtige Zusatzeinkünfte verfügen.
Die bisherige Präsidentin Limbach beruhigt die Rentner. In einer ungewöhnlichen politischen Erklärung hat die Präsidentin des BverfG, Prof. Dr. Jutta Limbach, sowohl die Rentner als auch die Finanzminister von Bund und Ländern zu beruhigen versucht. "Für Ängste oder gar Aufruhr in Reihen der Rentner besteht kein Anlaß", erklärt die Gerichtspräsidentin. Weder die unteren noch die mittleren Renten seien von der Entscheidung tangiert. Großen Wert legte sie darauf, daß der Vertrauensschutz für Rentner und Beitragszahler gewahrt werden müsse.
"Auch die Politik wird durch das heutige Urteil nicht überfordert werden", fügte Limbach hinzu. Damit versuchte sie, Sorgen der Finanzminister zu zerstreuen, durch eine schnelle Neuregelung der Besteuerung würden neue Löcher in zweistelliger Milliardenhöhe in die öffentlichen Haushalte gerissen. Eine sanft ansteigende Besteuerung der Renten führt zwar zu zusätzlichen Einnahmen der öffentlichen Hand. Nicht wenige Finanzpolitiker hatten aber befürchtet, daß Karlsruhe sie im Sinne einer "nachgelagerten Besteuerung" verpflichten könnte, kurzfristig die Sozialversicherungsbeiträge von der Besteuerung freizustellen. Das hätte nach Berechnung des Bundesfinanzministeriums zu kurzfristigen Steuerausfällen von bis zu 25 Milliarden Euro im Jahr führen können.
Eichel und Riester kündigen steuerliche Freistellung von Vorsorgebeiträgen an. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten Bundesfinanzminister Hans Eichel und Bundesarbeitsminister Walter Riester (beide SPD) in einer gemeinsamen Erklärung den gleitenden Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Altersvorsorge an. Danach will die Bundesregierung die steuerliche Abziehbarkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge in Zukunft schrittweise mit dem Ziel einer völligen Freistellung verbessern und damit insbesondere Arbeitnehmer entlasten. Unter Vermeidung von sozialpolitischen Härten werde die von den Karlsruher Richtern geforderte Gleichbehandlung bei der Besteuerung der Alterseinkünfte herbeigeführt. Danach werde die "Masse der Renten" auch weiterhin steuerlich nicht belastet. Schließlich werde der notwendige Vertrauensschutz gewährleistet, so Eichel und Riester.
13. Monatsgehalt und Beihilfe zur Krankenversicherung für pensionierte Beamte und deren Witwen. Es wäre unbedingt erforderlich, wenn durch die erwähnte Sachverständigenkommission - umgekehrt - geklärt werden würde, die die Besserstellung der pensionierten Beamten und deren Witwern gegenüber den Rentnern - siehe Überschrift hierzu - im Verhältnis zu der durch das Verfassungsgerichtsurteil verlangten Rentenbesteuerung geregelt werden kann.
Wenn das höchste deutsche Gericht eine Gleichbehandlung der Besteuerung von Beamten und Angestellten im Alter verlangt - ein pensionierter Staatsanwalt hatte dies von Karlsruhe erwar-tet -, sollte der Gesetzgeber jetzt auch den Mut haben, die erwähnte Ungleichbehandlung der Angestellten gegenüber den Beamten im Alter auszugleichen.
Wenn die 13. Monatspension allein schon ein schönes Weihnachtsgeschenk ist, so möge jeder verantwortliche Politiker bedenken und berücksichtigen, daß die Beihilfe bei Krankheit für den Pensionär und dessen Witwe ein fast 100prozentiger Ausgleich seiner/ihrer Krankheitskosten bedeutet und der Angestellte als Rentner auf diese Leistungen verzichten muß.
Neue Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Am 1. März 2002 unterzeichneten die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes einen Tarifvertrag zur Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung. Danach werden die künftigen Rentenansprüche ähnlich wie in der gesetzlichen RV nach einem Punktemodell errechnet. Sämtliche bei der Umstellung bestehenden Ansprüche werden in das neue System überführt. Jeder Arbeitnehmer erhalte im Zusammenhang mit dem Systemwechsel eine Auskunft über sein persönliches Versorgungspunktekonto und seine Rentenaussichten, teilte das Beratungsunternehmen Heubeck AG, Köln, mit, das die Tarifpartner bei der Neuregelung unterstützt hatte. Die Arbeitnehmer könnten so auch Planungssicherheit für die eigene Altersvorsorge erhalten, für die sie nach dem Systemwechsel auch die Riester-Förderung in Anspruch nehmen könnten. Für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, sichere der Tarifvertrag einen besonderen Bestandsschutz, erläuterte die Tarifunion des Deutschen Beamtenbundes. Jetzige Rentner erhielten ihre bisherige Zusatzrente weiter.
Bisher erhielten Zusatzversorgungsberechtigte des öffentlichen Dienstes eine beamtenähnliche Gesamtversorgung. Mit der Neuregelung werde "ein Zusammenbruch der Zusatzversorgung angewendet".
Allein bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) habe ein Defizit von 15 Milliarden Euro bis 2008 gedroht. Das neue Modell sichere ein angemessenes, wenn auch reduziertes Versorgungsniveau.
Zusatzverdienst
Frage: Ich bin 62 Jahre und bekomme Altersrente, die ich gerne mit einem kleinen Nebenjob aufbessern möchte. In meinem Rentenbescheid steht, ich könnte 630 Mark dazuverdienen, ohne daß meine Rente gekürzt wird. Wie hoch ist meine Hinzuverdienstgrenze nach der Euro-Umstellung?
Antwort: Neben Ihrer Rente dürfen Sie 325 Euro dazuverdienen. Das entspricht dem früheren 630-Mark-Jobs. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt aber nur bis zum 65. Lebensjahr, danach dürfen Sie soviel verdienen, wie Sie möchten, ohne daß Ihre Altersrente gekürzt wir |
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