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Mit dem Zusammenbruch des totalitären Kommunismus in den Ostblockstaaten 1989/1990 sind den Vertriebenenverbänden in den Vertreibungsgebieten zwar neue Möglichkeiten eröffnet worden, die Rückkehr zu Haus und Hof, insbesondere die damit verbundene Rückgabe des konfiszierten Eigentums ist aber nach wie vor nicht möglich. Es ist deshalb zu befürchten, daß die privaten Eigentumsansprüche untergehen, z. B. weil die Ansprüche nicht mehr handhabbar sind, da unübersichtlich e Erbengemeinschaften entstehen oder weil keine ausreichenden Angaben an die Erben weitergegeben werden bzw. Erben nicht bestimmt worden sind.
Es mußte daher eine Selbsthilfeorganisation der Vertriebenen für deutsches Vermögen in den Vertreibungsgebieten aufgebaut werden, die die Eigentumsansprüche Vertriebener sichern bzw. erhalten kann und diese als bevollmächtigte Vertretung treuhänderisch für Vertriebene oder deren Erben rechtlich wahrnimmt.
Dadurch kann verhindert werden, daß eine Restitution bereits deshalb scheitert, weil keine Anspruchsinhaber auftreten. Die Vertriebenen haben mit dieser bevollmächtigten Vertretung der Anspruchsinhaber ein strategisches Instrument zur Sicherung der Rückgabe des konfiszierten Eigentums. Das Bestehen einer solchen Organisation, die für die individuellen Anspruchsinhaber auch wirtschaftlich tätig werden kann, kann die Forderung nach Rückgabe in der europäischen Politik sichtbarer machen; sie wird insbesondere ernster genommen, wenn sich in dieser Organisation auch erhebliche Finanzkraft ansammelt. Bedingt durch die Zielsetzungen wurde die rechtliche Form einer Handelsgesellschaft und nicht die eines Vereins gewählt. Ein Verein, der auch wirtschaftliche Zwecke verfolgt, hätte einer besonderen staatlichen Genehmigung bedurft. Dagegen ist eine GmbH bzw. Kommanditgesellschaft (KG) eine Personengesellschaft, die insbesondere darauf gerichtet ist, den gemeinsamen Zweck durch wirtschaftliche Betätigung zu erreichen. Sie ist in der Lage, die Ansprüche des einzelnen Anspruchsinhabers nicht nur allgemein zu vertreten, sondern sie auch individuell rechtlich bzw. wirtschaftlich zu verfolgen.
Die Stärke der Preußischen Treuhand GmbH & Co. KG a. A. ergibt sich letztlich aus dem eingebrachten Kapital. Es kommt darauf an, daß möglichst viele durch Kauf von Aktien der Preußischen Treuhand den gemeinsamen Zweck „Sicherung des Anspruchs bzw. Rückgabe des im Osten von den Vertreiberstaaten völkerrechtswidrig konfiszierten Eigentums“ unterstützen.
Die Sicherung der Ansprüche beginnt mit der Erfassung der jeweiligen Ansprüche (bei Grundbesitz insbesondere die grundbuchrelevanten Angaben), er- fordert das Beibringen bzw. Beschaffen von Unterlagen (wie z. B. Grundbuchauszüge) und mündet in das Geltendmachen der Ansprüche bei den Behörden des Vertreiberstaates ein. Zur Erhaltung der Ansprüche gehört weiter auch die Einforderung der Unterstützung und des diplomatischen Schutzes durch den deutschen Staat und seine Behörden, die Einbeziehung europäischer Stellen, die Verfolgung auf dem Rechtswege und nicht zuletzt das öffentliche Auftreten.
Bei der Preußischen Treuhand kann der einzelne seinen Anspruch detailliert erfassen lassen. Die erfaßten individuellen Restitutionsansprüche werden von der Treuhandgesellschaft treuhänderisch geltend gemacht und weiter verfolgt. Insbesondere werden dadurch Anspruchinhaber von der persönlichen Wahrnehmung ihrer Ansprüche entlastet. Außerdem kann sich bei der Treuhand als GmbH und KG auf Aktien durch die Zeichnung von Aktienanteilen eine Finanzkraft ansammeln, die ein Geltendmachen der Restitutionsansprüche erst möglich macht.
Der erste Schritt zur Gründung der Preußischen Treuhand GmbH und KG a. A. erfolgte am 14. Dezember 2000 mit der Gründung der GmbH. Die Freundeskreis Ostdeutschland und die Freundeskreis Schlesien sind daran zusammen mit 50 Prozent beteiligt. Außerdem haben weitere Landsleute - zugleich auch Funktionsträger im Vertriebenenbereich - Kapital als Einlage für die Treuhand GmbH zur Verfügung gestellt. Am 18. September 2001 schließlich wurde die Preußische Treuhand GmbH zu einer KG a. A. erweitert.
Es geht jetzt um die Sammlung weiterer Aktionäre der Preußischen Treuhand (GmbH & Co. KG a. A.), um diese finanziell zu stärken. Eine Zusage, weitere Aktienteile zu übernehmen, ist von verschiedenen Landsleuten bereits gemacht worden. Um das Kapital für eine wirksame Arbeit der Treuhand schnell aufzubringen, sollten sich möglichst schnell viele Landsleute und interessierte Unterstützer beteiligen. Die kleinste Beteiligung ist eine Aktie von 100 DM (= 50 Euro). Diejenigen, die es aufbringen können, sind aufgerufen, sich an der „Aktion 1.000 x 1.000“ zu beteiligen, d. h., wenn sich in kurzer Zeit 1.000 Landsleute oder Unterstützer mit je 1.000 DM (= 10 Aktien) beteiligen, kann sehr schnell ein effektiver Geschäftsbetrieb aufgenommen werden. Von den An- spruchsinhabern wird eine Beteiligung an der Preußischen Treuhand durch Erwerb von Aktienanteilen erwartet, und die Entrichtung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr für Erfassung und Wahrnehmung der Ansprüche. Für Leistungen wie z. B. Beschaffung besonderer Unterlagen oder notarieller Beglaubigungen wären die Kosten als Auslagen vom Anspruchsinhaber zu tragen.
Da die Bundesregierung nicht bereit ist, sich für die berechtigten Rückgabeansprüche der deutschen Heimatvertriebenen und deren Nachkommen einzusetzen, bleibt den Betroffenen kein anderer Weg als der der privaten Selbsthilfe. Der Aufruf richtet sich aber nicht nur an die deutschen Heimatvertriebenen, sondern an alle, die dem Heimatrecht der Vertriebenen Nachdruck verleihen wollen. Sie sind aufgerufen, diese Selbsthilfe zu unterstützen und so dazu beizutragen, daß die Völkerrechtswidrigkeit des Eigentumsentzugs von den Vertreiberstaaten schließlich anerkannt und die Rückgabe durch entsprechende Gesetze geregelt wird.
(Kontakte: Büro Preußische Treuhand Gomolka, 59929 Brilon, Buchenring 21, Fax 0 29 64/94 54 59, Telefon 0 29 64/10 37) Ehrenfried Mathiak
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