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Die Opfer der Enteignungen in der SBZ in den Jahren 1945 bis 1949 können nun doch auf späte Gerechtigkeit hoffen. Die dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg hat die Beschwerde eines Betroffenen gegen die Bundesregierung angenommen - "nach einer Vorprüfung der Erfolgsaussichten", wie die Berliner Anwaltskanzlei Stefan von Raumer dermitteilt.
Damit besteht nun endlich die Möglichkeit, von einem übernationalen Gericht überprüfen zu lassen, ob die Bundesregierung rechtswidrig handelte, als sie 1990 im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der DDR den Enteigneten sowohl Entschädigung als auch Rückgabe ihres geraubten Eigentums verweigerte. Ex-Kanzler Kohl ist inzwischen von seiner damaligen Version abgegangen, Moskau habe den sogenannten Restitutionsausschluß als Vorbedingung für ein Ja zur deutschen Einheit gestellt. Sein Nachfolger Schröder hat diese These kürzlich als "nicht der Wahrheit entsprechend" bezeichnet, eine andere Regelung für die Opfer aber abgelehnt. In einem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben des CSU-Vorstands wird allerdings darauf verwiesen, der Restitutionsausschluß sei auch "ein Anliegen der damaligen SPD-Opposition im Bundestag" gewesen. EB
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