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In der vorigen Woche haben wir in einer Betrachtung zum 8. Mai mit einem Satz auch die Menschenrechtsverletzungen der anglo-ameri-kanischen Besatzungstruppen im Irak erwähnt. Wir haben dargelegt, daß es sich nach unserer Auffassung vermutlich um Einzelfälle handele. Diese Aussage müssen wir korrigieren.
Inzwischen sind zahlreiche sadistische und kriminelle Mißhandlungen an Iraker n durch amerikanische und britische Besatzer bekannt geworden, die eine Verniedlichung der Taten auf bedauerliche Einzelfälle nicht mehr zulassen.
In dem westlich von Bagdad gelegenen Militärgefängnis Abu-Ghraib saßen im Sommer 2003 zeitweise bis zu 7.000 Gefangene ein. Die unbeschreiblichen Vorfälle in dieser Haftanstalt waren nicht Verfehlungen einzelner, sondern Ergebnis von zum System erhobenen sadistischen Verhörmethoden, die mit Billigung ranghoher Vorgesetzter praktiziert wurden. Wie viele Iraker dabei zu Tode gekommen sind, kann nur vermutet werden. Ungesicherte amerikanische Quellen sprechen von 25 Todesfällen. Nicht nur nach Hunderten wird die Zahl der Folteropfer zu beziffern sein, die körperliche und seelische Gebrechen bis an ihr Lebensende zurückbehalten werden.
Muß sich die amerikanische politische Klasse über die schlimmen Vorfälle im Irak wundern? Warum sollten sich Angehörige der Besatzungstruppen bei ihrem Dienst im Irak an Menschenrechten und Menschenwürde orientieren, wenn Amerika auf Guantanamo vor der Weltöffentlichkeit demonstriert, daß die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten für die USA nicht in jedem Fall gilt?
Im übrigen haben Menschenrechtsverletzungen durch amerikanisches Militär eine lange Tradition. Beispiele aus den Kriegen in Afghanistan, in Vietnam und aus den Internierungslagern für Deutsche und Japaner am Ende des Zweiten Weltkrieges gibt es genug.
Heute tritt offen zutage, warum Amerika und auch Rußland das Statut für den Internationalen Gerichtshof für Strafsachen - ICC - nicht unterzeichnet haben. Inzwischen haben 90 Staaten das Statut ratifiziert, und der Gerichtshof hat im März 2003 seine Arbeit in Den Haag aufgenommen. Amerikanische Straftäter müssen sich bis auf weiteres dort nicht verantworten.
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