A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
     
 
     
 

Frau ans Gewehr

 
     
 
Nun hat Tanja Kreil, die junge Frau aus Hannover, ihr ehrgeiziges Ziel erreicht. Als Folge ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg um Gleichberechtigung der Frau auch in den Streitkräften in Deutschland und nach Änderung des Grundgesetzes rückten am 2. Januar die ersten 244 Frauen in die Kasernen der Bundeswehr ein zum uneingeschränkten Dienst mit der Waffe. 151 Frauen standen vor den Kasernentoren des Heeres, 76 der Luftwaffe und 17 rückten zur Marine ein. Die Initiatorin dieser Entwicklung aber, die mit Hilfe gefuchster Anwälte für die Frauen in Deutschland das Recht zum Kämpfen erwirkte, blieb der Truppe fern. Sie hatte rechtzeitig ihren eigenen Antrag auf Eintritt in die Bundeswehr zurückgezogen. So wird man annehmen dürfen, daß das Ganze von außen gesteuert war und andere die Fäden zogen.

Die Bundeswehr kennt die Probleme, die mit der Aufnahme von Frauen in die Streitkräfte verbunden sind. Es geht nicht nur um getrennte Duschen und Änderungen bei der Bekleidungsordnung. Doch Generalinspekteur Harald Kujat sieht alles positiv, da die Truppe gut vorbereitet wurde auf diesen Ernstfall. Auch der Deutsche Bundeswehrverband sieht in der Öffnung der Bundeswehr für Frauen lediglich ein Stück mehr "gesellschaftlicher Integration". Er wird dabei sicher nicht ungern an steigende Mitgliederzahlen denken. Am ersten Tag sieht alles rosig aus. Die Probleme aber kommen, wie man aus anderen Streitkräften kennt, später und dann wird der Generalinspekteur prüfen müssen, ob der Dienst der Frauen wirklich nur "eine Bereicherung" für die Streitkräfte bedeutet.

Heute scheint alles ganz normal zu sein. Doch ist alles wirklich normal? Als Verteidigungsminister Georg Leber 1975 die Bundeswehr für weibliche Sanitätsdienstgrade und Militärmusiker öffnete, dachte er jedenfalls nicht an die Normalität des Kampfeinsatzes von Frauen. Auch wenn inzwischen seit dem Leber-Erlaß 4500 Frauen Dienst in der Bundeswehr verrichtet haben, so ändert sich mit dem 2. Januar 2001 doch alles für die Frauen, die nach den Waffen drängen. Aber das Verteidigungsministerium
tröstet sich mit der Erwartung, daß die Zahl der weiblichen Bewerber für den Dienst in der Bundeswehr kaum 10 Prozent ausmachen werde. Nur, man braucht sie eigentlich überhaupt nicht, um den Auftrag zur Landesverteidigung zu erfüllen, da man ja heute nicht einmal alle wehrpflichtigen Männer einstellen kann bei der reduzierten Bundeswehr von knapp 270 000 Mann.

Frauen also nun ans Gewehr! In den Panzer! An die Haubitze! In den Tornado und ins U-Boot! Das haben die Menschen in Deutschland mit Mehrheit bisher nicht gewollt. Doch nun wird es ihnen durch den Gerichtsbeschluß von Luxemburg aufgezwungen, nachdem die Bundesregierung sich beeilt hat, das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Sie ist auf die Argumentation des Gerichts eingegangen, daß die Frage des Wehrdienstes nur ein Problem der Gleichberechtigung im Arbeitsleben sei.

Die Bundesregierung hätte sich mit der Entscheidung noch Zeit lassen können. Doch sie verhandelte ohne Verzug. Vorher hatte sie argumentiert, daß der Europäische Gerichtshof den generellen Ausschluß der Frauen vom Dienst an der Waffe schon deshalb akzeptieren müsse, weil das europäische Gemeinschaftsrecht für Fragen der Landesverteidigung nicht gelte. Die Organisation der Streitkräfte ist in der EU bis heute eine rein nationale Angelegenheit und fällt nicht unter das Gemeinschaftsrecht. Heute hat sie ihre Meinung geändert.

Ein Teil des Grundrechts unserer Verfassung, das dem Schutz der Frau im Kriege dienen soll, ist nun aufgehoben. Dieses Recht kam in unsere Verfassung, weil die Väter des Grundgesetzes auf Grund der Erfahrungen im Zweiten Weltkrieg besonders an der Ostfront glaubten, daß Frauen im Kriege besonders zu schützen sind. Nun könnten diese Frauen mit der rauhen Wirklichkeit des militärischen Dienstes konfrontiert werden, vielleicht in einem nächsten militärischen Konflikt? Dann werden sie ihren Antrag nicht wie die oben erwähnte junge Frau zurückziehen können. Das wird dann manchen schon sehr weh tun.

Auch wenn sie sehr tapfer sein können, die Frauen, mutig und einsatzwillig, doch sie scheint von Natur her andere, wichtigere Aufgaben gestellt bekommen zu haben als den Einsatz an Waffen. Der Kriegsteilnehmer des Zweiten Weltkrieges wird nie vergessen, was Frauen im und nach dem Krieg erleiden und erdulden mußten. Das eben wollte das Grundgesetz unseren Frauen ersparen. Doch das gilt nun nicht mehr. Leider.

 
     
     
 
Diese Seite als Bookmark speichern:
 
     
     
     

     
 

Weitere empfehlenswerte Seiten:

Sein Geist erfüllt noch immer die Räume

Deutsche sitzen in der Falle

Reformhaus Deutschland - alles wird teurer

 
 
Erhalten:
 

 

   
 
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
WISSEN48 | ÜBERBLICK | THEMEN | DAS PROJEKT | SUCHE | RECHTLICHE HINWEISE | IMPRESSUM
Copyright © 2010 All rights reserved. Wissensarchiv