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So lehrt ein Staat seine Bürger das Mißtrauen: Hinter ihrem Rücken haben Ermittlungsbehörden ans Internet angeschlossene Computer ausspähen können, seit dem vergangenen Herbst sogar mit dem Segen des Bundesinnenministeriums im Rahmen eines "Programmes zur Stärkung der Inneren Sicherheit". Erst der Einspruch der Bundesanwaltschaft und die nachfolgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben den fragwürdigen Umgang mit Freiheitsrechten der Bürger gestoppt.
Blamiert ist nicht zum ersten Mal Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der die digitale Fahndung vorantrieb und dafür 160 Millionen Euro an Sonderzuwendungen einsetzen ließ - ein Luxus-Etat für die Bundeshacker. Erst durch den Gerichtsentscheid wird das Bundesministerium zur Besinnung gebracht, daß es Eingriffe in den privaten Bereich ohne gesetzliche Grundlage nicht geben darf. Schäuble selbst hatte keinerlei Gesetz geplant.
Nicht zulassen wollen die Richter, daß Fahnder heimlich über das Internet Spionageprogramme auf geknackten Rechnern installieren und die Daten ausforschen. Karlsruhe verlangt, daß die Computer-Überwachung nur angewendet werden darf, wenn ähnlich strenge Gesetzesvorgaben wie bei Post- und Telefonkontrolle erfüllt sind.
Niemand wird bestreiten, daß in einer modernen Gesellschaft, die sich auf Computer und weltweite Netzwerke stützt, die Fahnder auch in den digitalen Zonen ermitteln müssen. Verbrecher können Computer nicht nur als Werkzeuge nutzen, sondern auch als regelrechte Waffen: das Wort "E-Mail-Bombing" klingt so gefährlich wie der elektronische Angriff auch ist - Behörden und Unternehmen können durch Attacken aus dem Internet gezielt lahmgelegt werden. Das ist nur eine Variante der Internet-Attentate.
Vernünftigerweise treffen Software-Produzenten und Sicherheitsbehörden Vorkehrungen, um sich gegen Kriminelle und Terroristen wehren zu können. Die Kooperation der Unternehmen mit der amerikanischen "National Security Agency" (NSA) zum Beispiel ist ein offenes Geheimnis.
Bürger werden ihren staatlichen Behörden immer Kontrollrechte zugestehen, solange der rechtliche Rahmen klar ist und - zumindest theoretisch - sich ein Betroffener gegen Eingriffe in seine private Sphäre wehren kann. Die monatelange Diskussion um die akustische Überwachung, oft "Lauschangriff" genannt, oder die öffentliche Auseinandersetzung um Video-Überwachungen sind Beispiele dafür: Art und Umfang der Maßnahmen müssen offengelegt werden, die Rechtswege müssen klar sein. Demokratien können, wenn es gesetzlich geregelt ist, mit verdeckten Ermittlungen leben, mit Heimlichkeiten nicht.
Innenminister Schäuble hat die Abkürzung gewählt, einen Weg, den es im Rechtsstaat nicht geben darf - selbst dann nicht, wenn die Online-Fahndung zum Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen ausgerufen wird. Schäuble hat allerdings auch in der Vergangenheit die Neigung gezeigt, sich von komplizierten Aufgaben zu Lasten der Bürger zu entledigen. So stiften viele Bestimmungen aus dem deutsch-deutschen Einigungsvertrag und den Folgerungen daraus bis heute nachwirkendes Unrecht, etwa der skandalöse Umgang mit Enteignungen.
Bald logieren hier Staatsgäste: Das 1738 erbaute brandenburgischen Schloß Meseberg ist nach umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten offiziell der Bundesregierung als Gästehaus übergeben worden. Erster Gast wird Ende Februar der französische Staatspräsident Jacques Chirac sein, der sich im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen im Schloß aufhalten wird. Das Barockschloß liegt rund 65 Kilometer nördlich von Berlin in einem Landschaftsschutzgebiet zwischen Löwenber |
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