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Eigentlich müßte man endlich seine Ernährung umstellen und etwas für den Körper tun. Doch der innere Schweinehund erfindet immer neue Ausreden. Dabei lassen sich durch Bewegung und eine gesunde Lebensweise viele Leiden vermeiden oder lindern. Das wissen auch die Krankenkassen und bezuschussen Maßnahmen zur sogenannten primären Prävention - das ist fest im Sozialgesetzbuch verankert. Diese Gesundheitsförderung muß nicht am Wohnort erfolgen.
Auch im Urlaub kann man bestimmte Kurse besuchen und dafür von seiner Krankenkasse einen Zuschuß erhalten.
Einige Reiseveranstalter haben reagiert und entsprechende Angebote im Programm. "Hauptsächlich handelt es sich um Kurse in den Bereichen Rückenschule, Ausdauertraining, Entspannung und Ernährung", sagt Professor Ingo Froböse. Er ist Präventionsexperte an der Deutschen Sporthochschule Köln und übernimmt für Krankenkassen auch die Zertifizierung dieser Kurse: "Die Krankenkassen haben Qualitätsrichtlinien festgelegt, denen die Angebote entsprechen müssen. Nur diese werden bezuschußt." Und zwar mit 80 Prozent beziehungsweise maximal 75 Euro. Dies könne man zweimal im Jahr in Anspruch nehmen.
Präventionsexperte Froböse hält sehr viel von diesen Angeboten: "Natürlich reicht es nicht, wenn man zweimal im Jahr ein bißchen was für sich tut. Aber es ist eine gute Möglichkeit, damit anzufangen." Die Angebote sind aber auch für diejenigen gedacht, die bereits aktiv sind. Und die Auswahl ist groß: Wirbelsäulengymnastik, Jogging, Nordic Walking, Hatha Yoga, Qi Gong oder Abnehmprogramme sind nur einige Beispiele.
Dabei geht es vor allem im sportlichen Bereich nicht um Höchstleistungen. Niemand soll zum Marathonläufer gemacht werden: "Die Teilnehmer sollen für ein gesundheitsförderndes Verhalten sensibilisiert werden und in der Lage sein, dieses zu Hause für sich umzusetzen", betont der Wissenschaftler.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch bei einem Reiseveranstalter einen Aufenthalt in einem Kurort buchen und dafür einen Kurzuschuß von seiner Krankenkasse erhalten. Dieses ist ebenfalls im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Kasse übernimmt in der Regel die Kosten der ärztlichen Behandlung vor Ort, 85 Prozent der Kurmittel und eventuell einen weiteren Zuschuß für Unterkunft und Verpflegung bis 13 Euro pro Tag. Wie jede Kur, muß aber auch hierfür ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Dabei ist der behandelnde Arzt behilflich. Unbedingt sollte vor der Buchung die Entscheidung der Krankenkasse abgewartet werden. Denn bei Ablehnung muß man den kompletten Preis tragen.
"Egal, ob es sich nun um eine Kur oder ein Präventionsprogramm handelt, man sollte immer erst seine Krankenkasse kontaktieren. Dort gibt es alle wichtigen Informationen - und auch Tips für Kurse, die man nach dem Urlaub am Wohnort besuchen kann", rät Froböse. Ddp
Foto: Besonderer Strandspaziergang: Ob Wirbelsäulengymnastik, Jogging, Nordic Walking, Hatha Yoga, Qi Gong oder Abnehmprogramme, alles ist g |
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