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Ingo v. Münch kritisiert Engel-Urteil

 
     
 
Ist die deutsche Justiz noch bei Trost? Die Frage drängt sich auf angesichts des Urteils, das die Große Strafkammer 21 in Hamburg dieser Tage gegen den 93jährigen ehemaligen Offizier Dr. Friedrich Engel wegen eines angeblichen Kriegsverbrechens verhängte, das nunmehr 58 Jahre zurückliegt. Damals hatten ita- lienische Partisanen fünf deutsche Soldaten ermordet und 15 verwundet - eine eindeutig völkerrechtswidrige Handlung. Als Repressalie wurden 59 in Ge- fangenschaft befindliche Partisanen und andere aktive Widerstandskämpfer
gegen die deutsche Wehrmacht erschossen. Engel hat als damaliger SD-Führer im Außenkommando Genua die Auswahl dieser Geiseln getroffen.

Nun waren solche Repressalien völkerrechtlich durchaus korrekt. Die Partisanen wußten es und nahmen sie billigend in Kauf. Was die Strafkammer Engel aber ankreidete, war, wie sie behauptete, daß er bei der Exekution die "Humanitätsschranke überschritten" habe. Die Art und Weise der Erschießung sei grausam und inhuman gewesen, denn die Opfer hätten seelische Qualen ertragen müssen, als sie gruppenweise erschossen wurden und jeweils hören konnten, wie ihre vorangegangenen Kameraden exekutiert wurden. "Das hätte nicht so sein müssen", behauptete der Vorsitzende Richter. Und verurteilte den nun 93jährigen Angeklagten zu sieben Jahren Gefängnis.

Dieses Gerichtsverfahren, das so nur in Deutschland möglich ist, läuft ab, während in Afghanistan der Vorwurf erhoben wird, 3.000 gefangengenommene Taliban-Kämpfer seien unter Duldung US-amerikanischer Offiziere ermordet worden, während die Zeitungen melden, daß US-amerikanische Soldaten eine afghanische Hochzeitsgesellschaft zusammengeschossen haben; über 40 Zivilisten, Frauen und Kinder darunter, hatten dabei den Tod gefunden. Gleichzeitig wird ein "Weltgerichtshof" gegen Kriegsverbrecher verhindert, weil die fünf Mitgliedstaaten des Weltsicherheitsrates für ihre Soldaten Straffreiheit verlangen. Und in Deutschland sitzen Richter über einen 93jährigen zu Gericht, weil er "gefühllos und unbarmherzig" gewesen sei.

Der frühere Hamburger Senator und Landesvorsitzende der FDP, der renommierte Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ingo von Münch, äußerte - wie andere auch - Zweifel an dem Urteil. Die Verurteilung sei falsch, erklärte er. Jede Erschießung sei schrecklich. Über das Medium Zeitung fragte er die Richter, wie denn anders die Exekution der 59 Partisanen hätte vollzogen werden sollen: "Alle 59 auf einen Schlag erschießen? Mit Schalldämpfern schießen? Die Toten jeweils mit Planen zudecken? Oder jeden der 59 allein an einem Ort erschießen?" Und er schlußfolgert: "Wer den Krieg nicht bewußt miterlebt hat, kann die damaligen Ereignisse offensichtlich nicht immer gerecht beurteilen."

Das mag in gewisser Weise auch auf Richter und Staatsanwalt von Hamburg zutreffen. Eng befangen in politischer Korrektheit, glaubten sie, sich antifaschistisch gebärden zu müssen. Sie führen eine Justiz vor, die nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun hat. Der Verteidiger des verurteilten Friedrich Engel kündigte Revision an. Dr. Hübner

Sieben Jahre Haft - für den 93jährigen Friedrich Engel praktisch lebenslänglich.
 
     
     
 
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