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Für den Hochschulzugang in Österreich ist derzeit das Reifezeugnis einer mittleren Lehranstalt die einzige Voraussetzung. (Aufnahmeprüfungen gibt es nur an Kunstakademien.) Zum Schutz vor "Numerus-Clausus-Flüchtlingen" gilt aber zusätzlich, daß nur solche Ausländer aufgenommen werden, die auch in ihrer Heimat studieren dürften. Und genau das wird seitens der EU-Kommission als Diskriminierung von EU-Bürgern angefochten. Am Europäischen Gerichtshof ist dazu eine Vorentscheidung gefallen: Der Generalanwalt des EuGH empfiehlt eine Verurteilung Österreichs - und in der Regel folgen die Richter einer solchen Empfehlung.
Da es in den meisten EU-Ländern bereits Beschränkungen gibt, droht den österreichischen Universitäten ein Massenansturm. Besonders die ohnehin überlaufenen medizinischen Fakultäten sind besorgt, und das nicht ohne Grund: Denn allein von den rund 34.000 deutschen Abiturienten, die im letzten Semester ein Medizinstudium aufnehmen wollten, erhielten zwei Drittel keinen Studienplatz in der Bundesrepublik.
Was aber kann Österreich tun - und wie sieht es da mit der Diskriminierung aus? Eine Streichung der Zugangsbeschränkung für "Numerus-Clausus-Fälle" bewirkt, daß solche Ausländer dann nur in Österreich studieren dürften - daß sie also von ihrem Heimatstaat diskriminiert werden! Stört das denn
keinen beim EuGH? Da die Zugangsregeln in den EU-Ländern höchst unterschiedlich sind, führt jedoch die zweite Möglichkeit, die Einführung allgemeiner Beschränkungen in Österreich, ebenfalls zu Diskriminierungen: Liegt die Latte hoch, werden Österreicher diskriminiert - sie können dann nur im Ausland studieren - liegt sie niedriger als anderswo, ist der Effekt wie oben: Studenten werden vom Heimatstaat diskriminiert, weil sie nur in Österreich studieren können.
Das eigentliche Problem, das die Gleichmacher offenbar nicht kümmert, ist eine sowohl ökonomisch wie "volkspädagogisch" optimale Lenkung in das richtige Studium.
Eine Beschränkung auf Basis des Notendurchschnitts an einer Mittelschule schließt manchen Geigneten von höherer Bildung aus, denn bekanntlich gibt es Spätzünder. Umgekehrt fühlen sich manche im überschaubaren Bereich der Mittelschule wohl, sind aber dem "Kampf ums Dasein" an der Uni nicht gewachsen. Wer durch einen Numerus Clausus oder durch eine "K. O.-Prüfung" vor Studienbeginn ausgeschlossen bleibt, wird meist der Gesellschaft böse sein. Aber wer nach ein, zwei Semestern von selbst merkt, daß er nicht mitkommt, wird sich eher mit seinem Schicksal abfinden, und die anfägliche "Vergeudung" kann durch eine positivere Einstellung später auch ökonomisch wettgemacht werden.
"Spürbare" Studiengebühren kombiniert mit leistungsabhängigen Stipendien - wie sie vor vier Jahren von der schwarz-blauen Regierung eingeführt wurden - eliminieren zwar Schein- und Langzeitstudenten. Offen ist eine (sanfte) Lenkung in die richtigen Fächer - je nach den Bedürfnissen von Wirtschaft und Gesellschaft. Gänzlich unvertretbar ist es aber, wenn die Steuerzahler des einen Landes die Studienkosten für die Bürger eines anderen Landes übernehmen müssen, denn das führt unweigerlich zu Fremdenfeindlichkeit. |
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