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Nicht gut beraten war der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, als er versuchte, die Rede des Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann zum 3. Oktober 2003 als "schlimmsten Fall von Antisemitismus seit Jahrzehnten" abzustempeln: Diese Rede, die immerhin zum Ausschluß Hohmanns aus der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sowie zu einem noch laufenden Parteiausschlußverfahren führte, enthielt nach amtlicher juri-stischer Bewertung keinerlei Aussagen, die auf eine antisemitische Einstellung schließen ließen. Diesen "Freispruch erster Klasse" durch die Staatsanwaltschaft Fulda bestätigte jetzt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - und verwarf damit eine Beschwerde des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Hohmann, der im Falle eines Parteiausschlusses den Klageweg beschreiten will, kommentierte die für ihn positiven Entscheidungen der Fuldaer und Frankfurter Staatsanwälte mit folgender Empfehlung an die Adresse Spiegels: "Für die Zukunft wünsche ich mir einen fairen Umgang miteinander und Offenheit für das Gespräch unter Demokraten. Gerade bei gegensätzlichen Ansichten in der Sache ist vom Gebrauch der diskriminierenden ,Strafrechtskeule abzuraten." EB
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